Google reCAPTCHA ist ein Dienst von Google, der Websites vor Bot-Angriffen, Spam und missbräuchlichen Aktivitäten schützen soll. Fast jeder kennt reCAPTCHA mit seinen “Wähle alle Bilder mit Ampeln aus” oder “Ich bin kein Roboter”-Kontrollkästchen. Doch vielen wissen nicht, wie Google Datenschutz gegenüber steht, welche Nutzerdaten gesammelt werden und ob der Einsatz von Google reCAPTCHA DSGVO-konform ist.
Diese Fragen wollen wir im folgenden Beitrag klären und die DSGVO-Alternative zu reCAPTCHA, Friendly Captcha, genauer unter die Lupe nehmen.
Was ist Google reCAPTCHA?
Google reCAPTCHA ist ein CAPTCHA-Dienst, der bei Webinteraktionen zwischen Menschen und Bot unterscheidet. Dabei ist CAPTCHA die englische Abkürzung für “Completely Automated Public Turing test to tell Computers and Humans Apart”.
Einer der ersten CAPTCHA-Dienste, reCAPTCHA, wurde bereits 2009 von Google übernommen. Damals mussten Nutzer noch verzerrte Zahlen und Buchstaben entziffern, was Computerprogramme nicht leisten konnten. Datenschutz war zu dieser Zeit noch kaum ein Thema.
Heute ist Google reCAPTCHA weltweit im Einsatz und sieht sich mit immer besseren Bots und künstlicher Intelligenz konfrontiert, die diese einfachen CAPTCHA Rätsel schnell lösen können.
Webseiten-Betreiber nutzen Googles CAPTCHA Tool reCAPTCHA, um zwischen echten und automatisierten Nutzern beziehungsweise Bots zu unterscheiden. Dies sichert Webseiten vor automatisierten Angriffen wie Credential Stuffing, DDoS-Attacken oder Account Takeover.
Es gibt verschiedene Versionen von reCAPTCHA:
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reCAPTCHA v2: Google reCAPTCHA v2 kann auf zwei unterschiedlichen Arten eingesetzt werden. Eine Möglichkeit ist es, das sogenannte No CAPTCHA reCAPTCHA zu nutzen. Hier müssen User zur Verifizierung ein Kontrollkästchen mit “Ich bin kein Roboter” anklicken, während gleichzeitig unzählige persönliche Nutzerdaten ausgewertet werden. Alternativ dazu gibt es die bekannten Bilderkennungsaufgaben von reCAPTCHA Version 2: User wählen aus neun Kacheln diejenigen aus, die auf eine vorgegebene Beschreibung passen. So identifizieren sie Ampeln, Räder oder Busse. Zusätzlich zu den manuellen Herausforderungen werden Nutzerdaten gesammelt und ausgewertet, um das Risiko für einen Bot-Angriff oder Spam einzuschätzen.
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reCAPTCHA v3: Beim unsichtbaren reCAPTCHA v3, auch Invisible reCAPTCHA genannt, ist in der Regel keine Interaktion des Benutzers erforderlich. Für reCAPTCHA Version 3 erhebt Google Nutzerdaten wie etwa einen vollständiger Screenshot des Browserfensters oder die IP-Adresse und speichert Cookies im persistenten Browserspeicher. Auf Basis der Nutzerdaten leitet Invisible reCAPTCHA einen Risiko Score für jeden einzelnen Nutzer ab. Nun liegt die Verantwortung beim Webseitenbetreiber, ab welchem Invisible reCAPTCHA Risiko Score ein Nutzer passieren darf oder ob zusätzliche CAPTCHA Tests von Nöten sind. Für diese zusätzliche Verifizierung verwenden viele Admins wiederum die Bilderkennungsaufgaben von Google reCAPTCHA v2.
Einen detaillierten Vergleich über die Vor- und Nachteile der aktuellen reCAPTCHA Versionen gibt es im reCAPTCHA Vergleich v2 vs. v3.
reCAPTCHA & DSGVO: Welche Daten werden verarbeitet Google?
Google reCAPTCHA sammelt zur Erkennung von Menschen oder Bots in intensiver Weise Daten von Usern. In Bezug auf Datenschutz und die DSGVO ist eine übermäßige Datensammlung kritisch einzuordnen.
Die folgenden personenbezogenen Daten des Nutzers scheinen bei der Google reCAPTCHA-Verifizierung neben weiteren, teils unbekannten Daten erfasst zu werden:
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IP-Adresse des Webseitenbesuchers
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URL der besuchten Website
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Vollständiger Screenshot des Browser-Fensters
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Referer URL (die Website, von der der Besucher kam)
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Verweildauer auf der Website
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Mausbewegungen und Tastatureingaben
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Betriebssystem und Browser
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Geräteeinstellungen (wie Uhrzeit, Sprache und Standort)
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Installierte Browser-Plugins
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Cookies, einschließlich Google-Cookies
Für Webseitenbetreiber ist es schwierig, den Informationspflichten gemäß Art. 13 DSGVO nachzukommen. Denn Google legt nicht genau offen, was, warum oder wie die persönlichen Daten der Endnutzer durch reCAPTCHA gesammelt werden. In seiner EU-Datenschutzerklärung heißt es lediglich, dass Daten gesammelt werden und daher die Zustimmung europäischer Nutzer eingeholt werden muss.
Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) hat dieses Problem in seinen FAQ angesprochen. Die Datenschutzbehörde empfiehlt daher dringend, dass Webseitenbetreiber eine DSGVO-konforme Alternative zu reCAPTCHA in Betracht ziehen.
Website-Betreiber sollten unbedingt Alternativen prüfen. Wird dennoch Google reCAPTCHA eingebunden, muss sich der Verantwortliche im Klaren sein, dass er den rechtmäßigen Einsatz gem. Art. 5 Abs. 1, 2 DS-GVO nachweisen können muss. Wer nicht darlegen kann, wie Google die Nutzerdaten verarbeitet, kann den Nutzer nicht transparent informieren und den rechtmäßigen Einsatz nicht nachweisen. Da bei Aktivieren des Tools eine Verbindung zu den Servern von Google hergestellt wird und hierdurch eine Datenübermittlung in die USA stattfinden kann, sind auch die an Drittlandübermittlungen geltenden Anforderungen zu erfüllen (siehe dazu die FAQ „Darf unsere Unternehmen personenbezogene Daten in Nicht-EU-Länder übermitteln?“ unter dem Suchbegriff „Internationaler Datenverkehr“) einschließlich der Anforderungen aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in der Sache "Schrems II". Jeder Anwender muss insbesondere prüfen, ob die strengen Anforderungen aus dem Schrems-II-Urteil erfüllt werden können. Wenn nicht, ist die Übermittlung unzulässig.
BayLDA
Friendly Captcha ist eine reCAPTCHA DSGVO Alternative, die keine Daten im persistenten Browser-Speicher speichert und zu keinem Zeitpunkt Daten für Marketingzwecke verwendet. Testen Sie Friendly Captcha und melden Sie sich zu einem kostenlosen Testmonat an.
Ist Google reCAPTCHA DSGVO-konform?
Der Frage, ob reCAPTCHA DSGVO-konform ist, stehen internationale Datenschützer eher kritisch gegenüber. Die unsichtbare Analyse von Nutzerverhalten sowie die Erhebung personenbezogener Daten stehen bei reCAPTCHA in der Kritik.
Jegliche Datensammlung oder -Verarbeitung von Personendaten für Analytics Tools oder Marketingzwecke darf nur unter konkreten DSGVO-Vorgaben erfolgen. Website-Betreiber müssen den Schutz der Nutzerdaten stets an erste Stelle setzen.
Neben der intensiven Datenerfassung von Google reCAPTCHA, gibt es weitere Gründe, die gegen eine DSGVO-Konformität sprechen: mangelnde Transparenz bezüglich des Datenschutzes, fehlende dediziert auf reCAPTCHA abgestimmte Datenschutz-Richtlinien, Cookie-Nutzung sowie die Datenübertragung in Nicht-EU-Länder.
Diese Datenschutz-Themen wollen wir nachfolgend näher betrachten.
reCAPTCHA im Hinblick auf das Transparenzgebot der DSGVO
Seit Mai 2018 bildet die Europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) den rechtlichen Rahmen für den Datenschutz in der Europäischen Union. Sie sichert das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung durch mehr Transparenz und Mitbestimmung der europäischen Nutzer darüber, welche Daten erhoben und wie sie verarbeitet werden.
Die DSGVO verpflichtet Unternehmen dazu, personenbezogene Daten nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Nutzer zu erfassen und die Datenerfassung auf das zu beschränken, was für die Ausführung eines Dienstes unerlässlich ist.
Transparenz im Sinne der DSGVO bedeutet bei der Verwendung von reCAPTCHA, dass Webseitenbetreiber folgende Informationen an ihre Nutzer weitergeben müssen:
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Welche persönlichen Daten werden erhoben?
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Wie werden personenbezogene Daten verwendet?
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Wie werden persönliche Daten geschützt?
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An welche Drittparteien werden personenbezogene Daten weitergeleitet?
Diese spezifischen Informationen finden reCAPTCHA Kunden allerdings nicht in der Google Datenschutzerklärung. Klar scheint aber, dass Google reCAPTCHA umfangreiche Daten sammelt und oftmals das Cookie “_GRECAPTCHA” einsetzt.
Mihilfe der Cookies erstellt reCAPTCHA für jeden Nutzer einen individuellen Fingerabdruck, mit dem Google seitenübergreifend das Nutzerverhalten tracken kann. Informationen über die Vor- und Nachteile des sogenannten Fingerprinting finden Sie im Friendly Captcha Wiki.
Die Nichteinhaltung dieser Transparenzanforderungen kann zu rechtlichen Konsequenzen und Bußgeldern führen, wie der Fall Cityscoot und der Fall NS Cards France zeigen. Hier entschied die französische Datenschutzkommission, dass die Verwendung von Google reCAPTCHA nicht den Transparenzanforderungen der DSGVO entspricht und dass keine Zustimmung für die Verwendung von Google reCAPTCHA eingeholt wurde. Das Unternehmen Cityscoot wurde von der französischen Datenschutzbehörde CNIL zu einer Geldstrafe von 125.000 € und NS Cards France zu einer Geldstrafe von 105.000 € verurteilt.
Ausführliche Informationen darüber, wie reCAPTCHA Cookies verwendet finden Sie im Blogbeitrag zu CAPTCHA Cookies.
reCAPTCHA ohne berechtigtes Interesse verpflichtet zum Cookie-Banner
Liegt nun für den Einsatz von reCAPTCHA und die damit verbundene Datenerhebung ein berechtigtes Interesse nach Art. 6 Abs. 1 DSGVO vor?
Manche argumentieren, dass mit reCAPTCHA Webseiten und Webformulare vor Spam und Bots geschützt werden. Dieser Bot-Schutz stellt die Verfügbarkeit der Website sicher und macht damit den gesicherten Betrieb der Website grundsätzlich erst möglich.
Dem entgegen steht, dass bei reCAPTCHA eine Vielzahl an Daten gesammelt und gespeichert werden, Cookies gesetzt werden und die Nutzung für Zwecke über den funktionalen Bot-Schutz-Zweck hinaus nicht ausgeschlossen werden kann. Zudem gibt es inzwischen datenschutzfreundliche und DSGVO-konforme CAPTCHA-Lösungen wie Friendly Captcha. Die Argumentation durch das berechtigte Interesse wird dadurch nahezu unmöglich.
reCAPTCHA verwendet Cookies, sammelt und speichert personenbezogene Daten. Für den Einsatz von Cookies, die nicht notwendig für den Betrieb einer Webseite sind, ist laut DSGVO und nach § 25 Abs. 1 TDDDG die Nutzereinwilligung über ein Cookie-Banner erforderlich.
Dafür müssen Website-Betreiber sogenannte Cookie Consent-Tools nutzen, die alle Google-Skripte mit Einsatz von reCAPTCHA Cookies blockieren. Mithilfe dieser Tools wird die Nutzereinwilligung per Opt-in – der Cookie Consent – zu den von Google gesammelten Daten eingeholt. Ebenso müssen Nutzer ihre Zustimmung per Opt-out-Verfahren jederzeit wieder zurückziehen können.
Diese Vorgaben stellen viele Website-Betreiber vor ein Dilemma: Sie müssen im Voraus die Zustimmung der Benutzer mittels Cookie-Banner einholen, um reCAPTCHA in Übereinstimmung mit der DSGVO zu verwenden.
Jeder Nutzer, der nicht bereit oder nicht in der Lage ist, seine Zustimmung zu geben, wird daher von allen durch reCAPTCHA geschützten Web-Interaktionen ausgeschlossen.
In Konsequenz integrieren Website-Betreiber mit reCAPTCHA Barrieren für alle Nutzer, die keine Informationen mit Google teilen wollen oder können. Legitime Nutzer werden möglicherweise immer wieder vor CAPTCHA-Tests gestellt oder vom Zugriff auf Dienste ausgeschlossen. Dieser Vorgang führt zu einer schlechten User Experience und Einschränkung der CAPTCHA Barrierefreiheit durch reCAPTCHA.
Dass der Einsatz von Google reCAPTCHA nicht mit dem berechtigten Interesse zu begründen ist, hat auch eine politische Partei in Österreich erfahren. Das Bundesverwaltungsgericht Österreich bestätigt zwar, dass reCAPTCHA zur Abwehr von Cyberattacken nützlich sei, aber die eingesetzten Cookies gleichzeitig nicht zur Gewährleistung der wesentlichen Seitenfunktion beitragen.
Die Nutzereinwilligung mit einem Cookie-Banner wurde nicht eingeholt und der Einsatz von reCAPTCHA war somit aus Datenschutz-Sicht nicht zulässig.
reCAPTCHA Datentransfers in die USA umgehen die DSGVO
Ein weiterer Grund, der für Datenschützer die Einordnung von reCAPTCHA als DSGVO-konform schwierig macht, ist der unvermeidliche Datentransfer in die USA.
Wie bereits in mehreren Entscheidungen von europäischen Datenschutzbehörden zur Nutzung von Google Analytics festgestellt wurde, sammelt Google mit seinen Tools Daten und übermittelt diese in die USA. Die Datenübertragung steht somit dem Schrems II Urteil des Europäischen Gerichtshof entgegen.
Als Website-Betreiber muss davon ausgegangen werden, dass bei der Verwendung von reCAPTCHA eine Verbindung zu Google-Servern hergestellt wird.
Die Analyse von Nutzerdaten beginnt automatisch durch Google im Hintergrund, sobald der Website-Nutzer eine Website aufruft. Die personenbezogenen Daten werden umgehend an die Google-Server übermittelt. Welche Server hierfür genutzt werden, definiert Google an keiner Stelle explizit. Ein grenzüberschreitender Datentransfer kann somit nicht mit Sicherheit ausgeschlossen werden.
Alle Website-Betreiber, denen eine sichere und lokale Datenverarbeitung wichtig ist, sollten deshalb auf ein EU CAPTCHA setzen. Europäische CAPTCHA-Anbieter wie Friendly Captcha halten strengere Datenschutzstandardsein, haben eine gesicherte Datenhoheit und sind transparent bezüglich ihrer Datenverarbeitung.
Der wichtigste Grund, der gegen ein US CAPTCHA wie Google reCAPTCHA spricht, ist wohl die mögliche Überwachung durch die US-Regierung. Für eine US-amerikanische Firma wie Google gelten andere Datenschutz-Gesetze als in Europa, die diese Überwachung möglich machen.
Auf Basis des Foreign Intelligence Surveillance Act und der National Security Letters haben US-Sicherheitsbehörden das Recht auf personenbezogene Daten von Servern, die im Ausland liegen, zuzugreifen. Dies soll der nationalen Sicherheit dienen. Sicherheitsbehörden wie etwa das FBI haben dadurch die Möglichkeit ohne vorherige gerichtliche Genehmigungen persönliche Informationen, die elektronische Kommunikation und Finanzunterlagen europäischer Nutzer und Webseiten zu erhalten.
Ein EU CAPTCHA wie Friendly Captcha hingegen schützt vor unbefugter ausländischer Überwachung und bietet eine transparente Datenverarbeitung mit einer klaren DSGVO Compliance-Dokumentation.
Bußgelder – was droht bei DSGVO-Verstößen?
Wir haben gesehen, dass Google reCAPTCHA datenschutzrechtlich nicht unproblematisch ist. Wer die oben genannten Pflichten zur Transparenz, Einwilligungspflicht und Datentransfers in die USA nicht einhält oder aufgrund von fehlender Information nicht einhalten kann, verstößt gegen die DSGVO.
Diese Verstöße können in einem Bußgeld von bis zu 20 Millionen Euro oder bis zu vier Prozent des weltweiten Jahresumsatzes resultieren.
Neben finanziellen Einbußen führen DSGVO-Bußgelder auch zu einer Rufschädigung des Unternehmens. Diese Reputationsschäden können sich langfristig negativ auf das Kundenvertrauen und das laufende Geschäft auswirken. Deshalb ist es sinnvoll, eine DSGVO-CAPTCHA Alternative zu Google reCAPTCHA in Betracht zu ziehen.
DSGVO-konforme Alternative zu Google reCAPTCHA
Wer ein DSGVO-konformes CAPTCHA einsetzen möchte, sollte eine datenschutzkonforme reCAPTCHA Alternative in Betracht ziehen.
Friendly Captcha ist eine sichere DSGVO-konforme reCAPTCHA Alternative zum Schutz vor Bots und Spam. Mit Friendly Captcha können Website-Betreiber die Anforderungen der DSGVO einhalten und gleichzeitig wichtige Webinteraktionen wie Logins, Registrierungen und Online-Formulare vor Bot-Angriffen schützen.
Als DSGVO CAPTCHA bietet Friendly Captcha folgende Funktionen:
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Friendly Captcha prüft das Gerät des Endnutzers mit unsichtbaren Proof-of-Work-Herausforderungen im Hintergrund.
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Es setzt fortschrittliche Risikosignale ein, um Bot-Aktivitäten zu erkennen und zu verhindern.
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Friendly Captcha kommt ohne HTTP-Cookies aus und verzichtet auf persistente Browser-Speicherung.
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Friendly Captcha ist DSGVO-konform und sammelt keine unnötigen persönlichen Daten.
Im Gegensatz zu Google reCAPTCHA setzt Friendly Captcha nicht auf die extensive Erhebung und Auswertung von Nutzerdaten, sondern auf die Auswertung anonymisierter Risikosignale und auf fortschrittliche, unsichtbare Proof-of-Work-Challenges.
Die Informationen über die Datenerhebung und -verwendung sind transparent und es werden keine CAPTCHA Cookies gesetzt. Eine Nutzerzustimmung mittels Cookie-Bannern ist damit nicht notwendig.
Friendly Captcha ist ein EU CAPTCHA. Die Daten von EU-Nutzern bleiben somit immer innerhalb der EU.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Friendly Captcha die Anforderungen der DSGVO und internationaler Datenschutzgesetze wie CCPA und PIPL vollständig erfüllt.
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FAQ
Google reCAPTCHA ist problematisch in Bezug auf die DSGVO, da es für seinen Dienst Cookies verwendet, personenbezogene Daten erfasst und oftmals in die USA überträgt. Eine Einwilligung der Nutzer über ein Consent-Management-Tool ist zwingend erforderlich, da Website-Betreiber nicht mit berechtigtem Interesse argumentieren können. Friendly Captcha bietet als Alternative zu Google reCAPTCHA ein DSGVO-konformes CAPTCHA.
Ja, Friendly Captcha ist vollständig DSGVO-konform, da es die Erhebung personenbezogener Daten auf ein Minimum reduziert, keine HTTP-Cookies setzt, keine personenbezogenen Daten im permanenten Speicher des Browsers speichert und eine auf die EU beschränkte Datenverarbeitung unterstützt.
Google reCAPTCHA ist ein Sicherheitsdienst von Google, der Webseiten vor Spam und automatisierten Angriffen schützen soll. Es analysiert Nutzerverhalten, um echte Menschen von Bots zu unterscheiden. Dafür nutzt es verschiedene Technologien wie Bilderkennungsaufgaben oder unsichtbare Verhaltensanalyse und sammelt zur Analyse zusätzlich personenbezogene Nutzerdaten.
Die europäischen Datenschutzbehörden sehen die Verwendung von reCAPTCHA durch Website-Betreiber kritisch. Es gibt rechtliche Entscheidungen zu Google reCAPTCHA von Behörden wie der französischen CNIL.
Die Verwendung von reCAPTCHA kann nach EU-Recht rechtswidrig sein, und es wurde festgestellt, dass mehrere Website-Betreiber dies getan haben. Wenn Sie reCAPTCHA verwenden möchten, ohne gegen das Gesetz zu verstoßen, sollten Sie sich professionellen Rechtsbeistand suchen.
Da es nach EU-Recht schwierig ist, reCAPTCHA legal zu verwenden, lohnt es sich, nach einer DSGVO-konformen reCAPTCHA-Alternative wie Friendly Captcha zu suchen.
Ja, für Google reCAPTCHA besteht eine Cookie-Einwilligungspflicht, da es Cookies setzt und oftmals personenbezogene Daten an Google-Server in den USA überträgt. Diese Daten können zur Analyse des Nutzerverhaltens verwendet und mit anderen Google-Diensten verknüpft werden. Laut DSGVO ist eine aktive Einwilligung über ein Cookie-Consent-Tool notwendig, bevor reCAPTCHA geladen wird. Ohne Zustimmung der Nutzer ist die Einbindung nicht DSGVO-konform.
Eine DSGVO-konforme Alternative ist Friendly Captcha, das keine personenbezogenen Daten speichert oder trackt. Das EU CAPTCHA bietet Datenschutzvorteile und kann ohne Nutzereinwilligung oder Cookie Consent eingesetzt werden.
Auf der Suche nach DSGVO-konformen CAPTCHA-Alternativen, die Webseiten vor Bots und Spam schützen, stoßen Webseiten-Betreiber auf Friendly Captcha, hCaptcha und Honeypots als datenschutzfreundliche CAPTCHA-Alternativen. Im Vergleich mit hCaptcha oder Honeypots überzeugt letztlich nur Friendly Captcha.
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Friendly Captcha: Friendly Captcha ist das DSGVO CAPTCHA, das sein Frontend-Widget Open Source anbietet und damit von Grund auf transparent ist. Friendly Captcha prüft das Gerät des Endnutzers mit unsichtbaren Proof-of-Work-Herausforderungen im Hintergrund. Es setzt fortschrittliche Risikosignale ein, um Bot-Aktivitäten zu erkennen und zu verhindern. Das EU CAPTCHA Friendly Captcha kommt ohne HTTP-Cookies aus und verzichtet gänzlich auf persistente Browser-Speicherung.
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hCaptcha: Die bildbasierten Herausforderungen von hCaptcha sind vergleichbar mit denen von reCAPTCHA v2. Im Hinblick auf die Einhaltung der DSGVO legt hCaptcha offen, welche personenbezogenen Daten gesammelt werden. Allerdings nutzt hCaptcha Cookies, was aus Sicht der DSGVO kritisch ist. Für die Nutzung von hCaptcha senden europäische Nutzer Daten an hCaptcha-Server in den USA. Datentransfer und Cookies machen den Einsatz von hCaptcha somit aus DSGVO-Sicht kritisch.
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Honeypots: Die Honeypot-Methode ist in der IT-Security ein einfacher Köder, der Bots mit versteckten Eingabefeldern in die Falle locken soll. Einfache Bots füllen diese unsichtbaren Feldern aus und geben sich somit zu erkennen. Bei fortgeschritteneren Bots kommen diese Honeypots allerdings schnell an ihre Grenzen und können keine umfängliche Sicherheit garantieren.
Ja, Google reCAPTCHA setzt Cookies, um Nutzeraktivitäten zu analysieren und Bots zu erkennen. Die gespeicherten personenbezogenen Nutzerdaten können auch an Google-Server in den USA übertragen werden. Website-Betreiber müssen die Verwendung der reCAPTCHA Cookies in ihrer Datenschutzerklärung erwähnen; es besteht eine Einwilligungspflicht. Eine cookie-freie CAPTCHA-Alternative ist Friendly Captcha.
Google reCAPTCHA erfasst IP-Adressen, Mausbewegungen, Verweildauer und weitere Nutzersignale zur Unterscheidung von Menschen und Bots. Diese Daten können mit anderen Google-Diensten verknüpft und in den USA verarbeitet werden. Daher ist eine datenschutzkonforme Einbindung trotz angepasster Datenschutzerklärung nahezu unmöglich umzusetzen.