Google reCAPTCHA ist ein wichtiges Software-Tool zur Abwehr von Bots auf Websites. Wenn Sie jedoch reCAPTCHA in Ihre Website integrieren wollen, dann hat dies Auswirkungen auf die DSGVO-Konformität Ihrer Website. Wir klären, ob reCAPTCHA den strengen Anforderungen der DSGVO standhalten kann und wie Website-Betreibende es verwenden können, ohne die Privatsphäre ihrer Nutzer zu gefährden.

Das Wichtigste in Kürze

  • Google reCAPTCHA ist bei der Unterscheidung zwischen menschlichen Nutzern und Bots zwar effektiv. Aufgrund der umfangreichen Datenerfassung, der Verwendung von Cookies und der Übertragung an US-Server kann es jedoch zu Konflikten mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit der DSGVO kommen. Dies erfordert Transparenz, Zustimmung und Compliance-Maßnahmen.

  • Die DSGVO verlangt die ausdrückliche Zustimmung des Nutzers für bestimmte Datenverarbeitungen, Cookies und internationale Datenübertragungen, wie es bei der Verwendung von Google reCAPTCHA der Fall ist. Es muss ein Gleichgewicht zwischen legitimen Interessen und dem Schutz der Privatsphäre der Nutzer gewahrt werden, wobei die zuvor eingeholte Zustimmung oft als Rechtsgrundlage für die Verwendung von reCAPTCHA erforderlich ist.

  • Es gibt DSGVO-konforme Alternativen zu Google reCAPTCHA, wie z.B. Honeypots, traditionelle CAPTCHAs und Friendly Captcha, die ein höheres Maß an Benutzerdatenschutz und DSGVO-Konformität bieten können. Allerdings muss die unterschiedliche Effektivität der CAPTCHA-Lösungen in Betracht gezogen werden.

reCAPTCHA protection system

Google reCAPTCHA und die DSGVO

Google reCAPTCHA ist ein weit verbreitetes Tool, das dazu dient, Websites vor Bots und automatisierten Anfragen zu schützen. Es unterscheidet menschliche Nutzer von Bots, indem es Bildmarkierungsaufgaben wie das Anklicken von Autos oder Ampeln durchführt und das Nutzerverhalten analysiert, z. B. die Mausnavigation, Klickmuster und die Art, wie der Nutzer navigiert.

Dennoch könnte die damit verbundene umfangreiche Datenerfassung einen potenziellen Konflikt mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit der DSGVO darstellen, der den Datenschutz und die Privatsphäre betont.

Diese Datenerhebungspraktiken erfordern eine sorgfältige Abwägung. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit der DSGVO verlangt, dass die Datenerhebung angemessen, relevant und auf das Notwendige beschränkt ist. Die Bedeutung dieses Grundsatzes nimmt zu, wenn man bedenkt, dass reCAPTCHA-Daten in der Regel an Server in den Vereinigten Staaten übertragen werden.

Daher sind zusätzliche Sicherheitsvorkehrungen wie die ausdrückliche Zustimmung der Endnutzer von reCAPTCHA erforderlich, um die Anforderungen der DSGVO für den internationalen Datentransfer einzuhalten und die Daten verarbeiten zu können.

reCAPTCHA von Google erweist sich bei der Bekämpfung von Spam und anderen Formen des Website-Missbrauchs als nützlich. Allerdings ist es für Website-Betreiber wichtig, ihren Website-Besuchern zu erklären, wie reCAPTCHA funktioniert, welche Art von Daten es sammelt und wie es mit den Anforderungen der DSGVO zusammenspielt.

Nur so können sie sicherstellen, dass die Nutzung des Google-Produkts sowohl effektiv als auch datenschutzkonform ist.

Wie Google reCAPTCHA funktioniert

Google reCAPTCHA zielt darauf ab, menschliche Nutzer zu identifizieren und automatisierte Anfragen zu verhindern. Dies hilft dabei, unerwünschten Zugriff durch automatisierte Programme und böse Bots auszuschließen, Credential Stuffing und Account Takeover zu reduzieren und Scraping zu verhindern.

Google hat reCAPTCHA ursprünglich im Jahr 2007 veröffentlicht. Es handelt sich dabei um eine spezielle Art der Implementierung eines CAPTCHAs, das für “Completely Automated Public Turing test to tell Computers and Humans Apart” steht.

Es gibt verschiedene Formen wie No CAPTCHA reCAPTCHA, Invisible reCAPTCHA, Image reCAPTCHA und Text reCAPTCHA, die jeweils ein unterschiedliches Maß an Interaktion für reCAPTCHA-Benutzer bieten und wie reCAPTCHA funktioniert.

Bei reCAPTCHA v2 muss der Website-Besucher beispielsweise CAPTCHA-Aufgaben lösen, wenn er eine Aktion ausführt, auf die Spammer abzielen. Die Versionen No CAPTCHA und Invisible reCAPTCHA streben nach minimalem Aufwand für den Benutzer. Image reCAPTCHA fordert Website-Besucher auf, Bilder mit bestimmten Objekten auszuwählen, um sie von automatisierten Skripten zu unterscheiden.

Die neueste Version, reCAPTCHA v3, scheint jedoch ein Invisible CAPTCHA oder unsichtbares reCAPTCHA ohne jegliche Benutzerinteraktion zu sein. Das Google-Produkt sammelt eine große Menge an Endnutzerdaten mit Hilfe von Google reCAPTCHA-Cookies, um nur diejenigen Website-Besucher herauszufordern, die im Verdacht stehen, Bots zu sein. Auch wenn der Ansatz vorteilhaft erscheinen mag, hat er schwerwiegende Auswirkungen auf den Datenschutz.

reCAPTCHA v3 verfolgt das Nutzerverhalten und die Interaktion über alle Webseiten hinweg und stützt sich dabei auch auf Cookies von Drittanbietern. Diese umfassende Datenverfolgung gibt Anlass zu Bedenken im Rahmen der Datenschutzgrundverordnung, insbesondere bei reCAPTCHA v3, das in großem Umfang personenbezogene Daten verwendet, um die Legitimität des Benutzers festzustellen.

Anforderungen der DSGVO für die Verarbeitung personenbezogener Daten

Die Allgemeine Datenschutzverordnung (DSGVO) verpflichtet Unternehmen dazu, personenbezogene Daten mit ausdrücklicher Zustimmung der Nutzer zu erfassen und die Datenerfassung auf das zu beschränken, was für ihre Dienste unerlässlich ist.

Diese Anforderung ist besonders wichtig für Google-Produkte wie reCAPTCHA, das aufgrund der Verwendung von Cookies und des internationalen Datentransfers die Zustimmung der Nutzer benötigt. Im Einklang mit der DSGVO, die den Schwerpunkt auf Transparenz legt, muss eine reCAPTCHA-konforme Datenschutzerklärung die folgenden Informationen offenlegen:

  • Die Erhebung von persönlichen Daten

  • Die Verwendung personenbezogener Daten

  • Der Schutz von persönlichen Daten

  • Jegliche Weitergabe von personenbezogenen Daten an Dritte

Die Nichteinhaltung dieser Transparenzanforderungen kann zu rechtlichen Konsequenzen führen, wie der Fall Cityscoot und der Fall NS Cards France zeigen. Hier entschied die französische Datenschutzkommission, dass die Verwendung von Google reCAPTCHA nicht den Transparenzanforderungen der DSGVO entspricht und dass keine Zustimmung für die Verwendung von Google reCAPTCHA eingeholt wurde. Das Unternehmen Cityscoot wurde von der französischen Datenschutzbehörde CNIL zu einer Geldstrafe von 125.000 € und NS Cards France zu einer Geldstrafe von 105.000 € verurteilt.

Daher sind Website-Betreiber, die mit Endnutzern in der EU arbeiten, aufgrund von Datenschutzgesetzen verpflichtet, über ein Cookie-Banner eine rechtsgültige Zustimmung zur Verwendung von Cookies einzuholen. Sie müssen außerdem alle Parteien, die persönliche Daten von Nutzern sammeln, verwenden oder erhalten können, ausdrücklich identifizieren.

Darüber hinaus werden bei der Verarbeitung von Daten durch reCAPTCHA von Google auch internationale Datenübertragungen in die USA vorgenommen. Dies ist ein umstrittenes Thema, da die Daten von EU-Kunden lokal in der Europäischen Union verarbeitet werden sollten.

reCAPTCHA v3

Rechtsgrundlagen für die Verwendung von Google reCAPTCHA

Gemäß der DSGVO muss es eine rechtmäßige Grundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten geben. Dienste wie Google reCAPTCHA stützen sich häufig entweder auf die Einwilligung oder auf berechtigte Interessen als geeignete Rechtsgrundlagen.

Die Verwendung von Google reCAPTCHA auf der Grundlage legitimer Interessen kann jedoch eine Herausforderung darstellen, da möglicherweise nicht genau offengelegt wird, warum oder wie die Daten der Endnutzer verwendet werden.

Alternativ wird häufig die Einwilligung als primäre Rechtsgrundlage verwendet, um mit der DSGVO konform zu sein. Gerichtsentscheidungen haben bestätigt, dass Google reCAPTCHA die Einwilligung des Nutzers zur Datenverarbeitung benötigt.

Selbst wenn die Einwilligung des Nutzers vorliegt, kann die Verwendung rechtswidrig sein, wenn die Verarbeitung personenbezogener Daten nicht den Anforderungen der DSGVO entspricht und keine geeignete Rechtsgrundlage vorliegt.

Das Verständnis dieser rechtlichen Anforderungen und der möglichen Risiken einer Nichteinhaltung ist für die Implementierung von reCAPTCHA von entscheidender Bedeutung. Es ist richtig, dass reCAPTCHA zwar die Sicherheit einer Website erhöhen kann, aber seine Verwendung dennoch im Einklang mit Datenschutzgesetzen und -vorschriften wie der DSGVO, dem CPRA oder dem PIPL stehen muss.

Berechtigtes Interesse

Gemäß der DSGVO muss die Datenverarbeitung notwendig und verhältnismäßig sein, um berechtigten Interessen zu dienen. Dies stellt eine Herausforderung für eine DSGVO-konforme Verwendung von Google reCAPTCHA dar. Möglicherweise werden mehr personenbezogene Daten erfasst als notwendig.

Mit Google reCAPTCHA soll der Verwaltungsaufwand für Website-Betreibende verringert werden und gleichzeitig die Website vor Spam, Spambots oder Bots geschützt werden. Eine sorgfältige Abwägung zwischen diesen Zielen und den individuellen Rechten der Website-Besucher muss jeder reCAPTCHA-Kunde vornehmen.

Diese Entscheidung ist heikel und komplex. Daher ist es ratsam, professionellen Rechtsrat einzuholen, wenn Sie berechtigte Interessen als Rechtsgrundlage für Google reCAPTCHA gemäß der DSGVO verwenden wollen.

Für berechtigte Interessen als Rechtsgrundlage müssen die berechtigten Bedürfnisse des Unternehmens die Rechte und Freiheiten der Nutzer überwiegen. Eine Vernachlässigung dieser Abwägung kann unter Umständen rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen und dazu führen, dass die Verwendung nicht datenschutzkonform ist.

Die bekannten Urteile der französischen Datenschutzbehörde CNIL gegen Cityscoot und NS Cards France sind ein gutes Beispiel dafür, wo die Grenze des berechtigten Interesses liegt.

Diese Urteile zeigen deutlich, dass es datenschutzrechtliche Probleme bei der Verwendung von reCAPTCHA gibt. Vielfach wird kritisiert, dass auch das Surfverhalten von Website-Nutzern und die Art und Weise, wie sie navigieren, durch die reCAPTCHA-Cookies von Google nachvollzogen werden können. Diese Informationen können genutzt werden, um Rückschlüsse auf das Nutzerverhalten zu ziehen und zielgerichtete Werbung anzuzeigen.

Cookie Consent

Wo das berechtigte Interesse endet, rücken die Anforderungen an die Einwilligung in die Verwendung von Cookies in den Mittelpunkt. Die Einholung der ausdrücklichen Einwilligung des Nutzers ist bei der Verarbeitung von Nutzerdaten über Google reCAPTCHA von entscheidender Bedeutung, da sie die Verwendung von Cookies und die Übermittlung personenbezogener Daten an Server in den USA beinhaltet.

Google unterstreicht die Notwendigkeit der Zustimmung des Endnutzers zur Verwendung von Cookies und zur Verarbeitung personenbezogener Daten bei der Verwendung von reCAPTCHA durch seine eigene EU-Zustimmungsrichtlinie und -vereinbarung.

Die folgenden Schritte sind für reCAPTCHA-Cookies erforderlich, um der DSGVO zu entsprechen:

  • Verwenden Sie Einwilligungsmanagement-Plattformen, die Skripte blockieren, die Cookies installieren, wie z. B. reCAPTCHA von Google, bis die Einwilligung des Nutzers vorliegt.

  • Dokumentieren Sie die Zustimmung der Nutzer zu den von Google reCAPTCHA gesammelten Daten.

  • Stellen Sie sicher, dass die Zustimmung der Nutzer leicht widerrufbar ist, so dass sie jederzeit zurückgezogen werden kann.

Diese Schritte sind in europäischen Ländern unerlässlich, um die Bestimmungen der DSGVO einzuhalten und die Anforderungen der Datenschutzbehörden zu erfüllen. Dennoch liegt die Verantwortung für den Cookie Consent bei der Verwendung von reCAPTCHA beim Betreiber der Website.

Website-Betreiber, die sich für die Verwendung von reCAPTCHA entscheiden, stehen vor einem Dilemma. Sie müssen im Voraus die Zustimmung der Benutzer einholen, um das CAPTCHA in Übereinstimmung mit den Datenschutzbestimmungen zu verwenden.

Jeder Benutzer, der nicht bereit oder nicht in der Lage ist, seine Zustimmung zu geben, wird daher von allen Web-Interaktionen ausgeschlossen, die durch reCAPTCHA geschützt sind, wie z. B. das Anlegen eines Kontos, das Einloggen oder das Absenden eines Kontaktformulars.

In Konsequenz werden Menschen mit Behinderungen, ältere Menschen oder datenschutzbewusste Personen, die keine Informationen mit Google teilen möchten, von wichtigen Interaktionen auf der Website ausgeschlossen.

Diese legitimen Nutzer werden möglicherweise immer wieder vor CAPTCHA-Tests gestellt oder vom Zugriff auf Dienste ausgeschlossen, was zu einer schlechten Nutzererfahrung führt. Noch wichtiger wird dies, wenn im Juni 2025 der European Accessibility Act greift.

Secured data protection

Sicherstellung der DSGVO-Konformität mit Google reCAPTCHA

Seit Mai 2018 bildet die Europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) den rechtlichen Rahmen für den Datenschutz in der Europäischen Union. Sie sichert das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung durch mehr Transparenz und Mitbestimmung der Nutzerinnen und Nutzer darüber, welche Daten erhoben und wie sie verarbeitet werden.

Die umfassenden Datenerhebungspraktiken von Google reCAPTCHA können mit dem Verhältnismäßigkeitsprinzip der Datenschutz-Grundverordnung kollidieren, das vorschreibt, dass die Erhebung personenbezogener Daten angemessen, relevant und auf das notwendige Maß beschränkt sein muss. Dieser Konflikt erfordert ein gründliches Verständnis und eine sorgfältige Implementierung von reCAPTCHA, um Transparenz und die Einhaltung der DSGVO zu gewährleisten.

Websites, die reCAPTCHA verwenden, müssen eine Datenschutzerklärung haben, in der die Datenerhebung, -nutzung und -weitergabe sowie die Sicherheitsmaßnahmen detailliert beschrieben werden. Diese Informationen entsprechen den Transparenzpflichten der DSGVO. Darüber hinaus müssen Website-Betreiber die Bestimmungen der ePrivacy-Richtlinie zu Cookies einhalten, wonach die meisten Arten von Cookies die Zustimmung des Nutzers erfordern.

Information der Nutzer über die Datenerhebung und -verarbeitung

Die Information der Nutzer über die Datenerhebung ist eine grundlegende Anforderung der DSGVO.

Webseitenbetreiber müssen in der Lage sein, die rechtmäßige Verwendung von reCAPTCHA gemäß Artikel 5 (1) und (2) der DSGVO nachzuweisen. Dazu gehören Informationen darüber, wie Google die betreffenden Daten verarbeitet, Details zu den verwendeten Cookies, die Zwecke der Datenerhebung und Garantien für die Weitergabe von Daten an Dritte sowohl in den Nutzervereinbarungen als auch in den Datenschutzrichtlinien. Die Anforderungen für Übermittlungen in Drittländer wie die USA müssen erfüllt sein, da die Übermittlung sonst nicht im Einklang mit der DSGVO steht.

Website-Betreiber müssen gewährleisten, dass ihre Datenschutzrichtlinien transparent und verständlich sind und den Anforderungen der DSGVO in vollem Umfang entsprechen. Diese Richtlinien müssen den Nutzern klar kommuniziert werden:

  • welche Daten erhoben werden

  • wie sie verwendet werden

  • wer Zugriff auf die Daten hat

  • wie sie geschützt werden

So wird sichergestellt, dass die betroffenen Website-Nutzer informierte Entscheidungen über ihre Nutzerdaten, Kundendaten, Kundendaten und Nutzerdaten treffen können. Insgesamt ist es für Website-Betreiber schwierig herauszufinden, welche Daten Google wie sammelt. Selbst Googles eigene Datenschutzbestimmungen enthalten keine Informationen zu reCAPTCHA im Speziellen, sondern nur zu allen Google-Diensten insgesamt.

Die folgenden personenbezogenen Daten des Nutzers scheinen bei der Google reCAPTCHA-Verifizierung neben anderen unbekannten Daten erfasst zu werden:

  • IP-Adresse des Webseitenbesuchers

  • URL der besuchten Website

  • Vollständiger Screenshot des Browser-Fensters

  • Referer URL (die Website, von der der Besucher kam)

  • Verweildauer auf der Website

  • Mausbewegungen und Tastatureingaben

  • Betriebssystem und Browser

  • Geräteeinstellungen (wie Uhrzeit, Sprache und Standort)

  • Installierte Browser-Plugins

  • Cookies, einschließlich Google-Cookies

Google legt jedoch nicht genau offen, was, warum oder wie die persönlichen Daten der Endnutzer durch reCAPTCHA gesammelt werden. In seiner EU-Datenschutzerklärung heißt es lediglich, dass Daten gesammelt werden und daher die Zustimmung des EU-Kunden eingeholt werden muss.

Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) hat dieses Problem in seinen FAQ angesprochen. Die Datenschutzbehörde empfiehlt daher dringend, dass Webseitenbetreiber eine DSGVO-konforme Alternative zu reCAPTCHA in Betracht ziehen.

Der Mangel an vollständiger Transparenz ist ein Punkt, den Webseitenbetreiber bei der Implementierung von Google reCAPTCHA berücksichtigen sollten. Inzwischen gibt es Alternativen zu reCAPTCHA, die DSGVO-konform sind und nicht zu Datenschutzverletzungen führen. Insofern erfüllt die Verwendung von reCAPTCHA nicht zwangsläufig die Rechtsgrundlage der Datenminimierung und Zweckbindung.

Integration von reCAPTCHA-Cookies in Consent-Tools

Die Verwaltung der rechtlichen Anforderungen im Zusammenhang mit der Verwendung von Cookies durch reCAPTCHA kann kompliziert sein. So kann es beispielsweise im Rahmen der Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation (ePrivacy Directive) und der Verordnung über den Schutz der Privatsphäre und der elektronischen Kommunikation (Privacy and Electronic Communications Regulations, PECR) eine Herausforderung sein, sicherzustellen, dass die Datenschutzrichtlinien die Zustimmungsmechanismen und den Umgang mit Daten im Einklang mit der DSGVO angemessen widerspiegeln, so dass eine rechtliche Beratung erforderlich sein kann.

Die Anzeige einer klaren und umfassenden Cookie-Richtlinie ist ein entscheidender Schritt. Darüber hinaus müssen Website-Betreiber die Bestimmungen der ePrivacy-Richtlinie zu Cookies kennen, wonach die meisten Arten von Cookies die Zustimmung des Nutzers erfordern. reCAPTCHA verwendet wahrscheinlich solche Arten von nicht-essentiellen Cookies, die eigentlich der Zustimmung des Kunden bedürfen. Diese Zustimmung muss vor dem Setzen der Cookies frei, spezifisch und informiert erteilt werden.

Eine DSGVO-konforme reCAPTCHA-Richtlinie beinhaltet die Verwendung von Google reCAPTCHA und der damit verbundenen Cookies auf einer Website. Die Zustimmung der Nutzer muss eingeholt werden, bevor nicht-essentielle Cookies in Übereinstimmung mit der DSGVO, der Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation und den PECR-Richtlinien gesetzt werden.

Im nächsten Absatz erfahren wir, mit welchen Konsequenzen Website-Betreiber rechnen müssen, wenn sie die Grundprinzipien der DSGVO nicht einhalten.

Privacy-friendly captcha

DSGVO-konforme Alternativen zu reCAPTCHA

Wenngleich Google reCAPTCHTA unzählige Webseiten vor Spam Bots schützt, so gibt es auch andere, DSGVO-konforme CAPTCHA-Dienste. Wer sich Gedanken über die Einhaltung der DSGVO und des Datenschutzes macht, sollte datenschutzkonforme reCAPTCHA Alternativen in Betracht ziehen. Diese Alternativen, wie z.B. Honeypots, textbasierte CAPTCHAs und Friendly Captcha, stellen den Datenschutz und die Einhaltung der DSGVO in den Vordergrund.

Die reCAPTCHA-Alternativen bieten zwar potenziell Schutz vor Bots und Spam, bringen aber auch ihre eigenen Herausforderungen mit sich. Beispielsweise können Honeypots oder herkömmliche CAPTCHAs keinen ausreichenden Schutz vor fortgeschrittenen Bots leisten.

Friendly Captcha ist eine sichere, DSGVO-konforme Software zum Schutz vor Bots und Spam. Es bietet folgende Funktionen:

  • Es prüft das Gerät des Endnutzers mit unsichtbaren Proof-of-Work-Herausforderungen im Hintergrund.

  • Es setzt fortschrittliche Risikosignale ein, um Bot-Aktivitäten zu erkennen und zu verhindern.

  • Es kommt ohne HTTP-Cookies aus und verzichtet auf persistente Browser-Speicherung.

  • Es ist DSGVO-konform und sammelt keine unnötigen persönlichen Daten.

Honeypot-Technik

Die Honeypot-Technik ist eine unkomplizierte und datenschutzfreundliche Methode, um bösartige Bots zu identifizieren. Ein Honeypot ist ein Täuschungssystem, das ein potenzielles Ziel für Hacker imitiert. Es soll den Anschein erwecken, dass es für Sicherheitsbedrohungen anfällig ist. So lockt es einfache Bots an und lenkt sie vom eigentlichen Ziel ab. Zu diesem Zweck werden versteckte Formularfelder verwendet, um Spam Bots in die Falle zu locken. Dabei werden keine persönlichen Nutzerdaten gesammelt und die DSGVO eingehalten.

Die Honeypot-Technik ist eine Möglichkeit, um Bots abzufangen. Für das Abwehren von Spam und automatisierten Missbrauch ist der Honeypot allerdings bei Weitem nicht so effektiv wie beispielsweise Friendly Captcha. Professionelle Spammer und Bots werden trotz des Honigtopfs leicht ihren Weg zum Ziel finden.

Trotz der Einschränkungen kann ein Anti-Spam-Honeypot eine gute Wahl für kleinere Websites sein. Es ist eine Überlegung wert, wenn Sie nach einer einfachen und kostenlosen Alternative zu Google reCAPTCHA suchen.

Textbasierte CAPTCHAs

Traditionelle textbasierte CAPTCHAs erfordern manuelle Interaktion und sollen somit von Bots schwer zu lösen sein. Ein solches Rätsel könnte zum Beispiel darin bestehen, eine Reihe von verzerrten Zeichen zu wiederholen oder Symbole auszuwählen, die einer vorgegebenen Beschreibung entsprechen.

Diese Aufgaben sind für Bots jedoch in der Regel leicht zu lösen. Es gibt viele Dienste, die automatisierte CAPTCHA-Lösungen für sehr wenig Geld anbieten. Diese Dienste werden in der Regel durch künstliche Intelligenz oder billige Arbeitskräfte betrieben. Außerdem sind Text-, Bild- oder Audioerkennungsaufgaben nicht für jedermann zugänglich und schaden der UX, was zu einem erhöhten Abbruch führen kann.

Auch wenn herkömmliche CAPTCHAs scheinbar eine brauchbare Alternative zu Google reCAPTCHA sind, sollte man ihre Einschränkungen in Bezug auf Barrierefreiheit und Effektivität gegenüber fortgeschrittenen Bots berücksichtigen. reCAPTCHA, Honeypots oder Text-CAPTCHAs können zu vielen Datenschutzprobleme führen, die mit alternativen CAPTCHA-Diensten leicht vermieden werden können.

Ein führender europäischer CAPTCHA-Dienst ist Friendly Captcha. Mit Friendly Captcha haben Webseitenbetreibende einen Bot-Schutz, ohne gegen die DSGVO zu verstoßen. Es handelt sich um eine datenschutzkonforme Alternative zu reCAPTCHA, die keine persönlichen Daten speichert.

Durch den Einsatz von Friendly Captcha können Webseitenbetreibende den Datenschutz und die Anforderungen der DSGVO gewährleisten und gleichzeitig ihre Formulare wie Kontaktformulare, Anmeldeseiten oder Checkout-Prozesse vor Spam und Missbrauch schützen. Werfen wir nun einen genaueren Blick auf Friendly Captcha.

Friendly Captcha

Aus Überzeugung für mehr Datenschutz im Internet hat Friendly Captcha eine DSGVO-konforme Alternative zu reCAPTCHA entwickelt. Mit Friendly Captcha haben Website-Betreiber einen effizienten, datenschutzfreundlichen Schutz gegen Bots und Spambots. Gleichzeitig wird die Privatsphäre aller Nutzer gemäß den Anforderungen der Datenschutzbehörden geschützt.

Zusammengefasst bietet Friendly Captcha die folgenden Vorteile gegenüber Google reCAPTCHA:

  • Keine HTTP-Cookies

  • Keine Speicherung von Daten im persistenten Browser-Speicher (wie LocalStorage oder IndexedDB)

  • Lokale Datenverarbeitung

  • Keine manuellen Benutzeraufgaben erforderlich

  • Vollkommene Barrierefreiheit und Benutzerfreundlichkeit

Als deutscher CAPTCHA-Anbieter erfüllt Friendly Captcha die höchsten Sicherheitsstandards und räumt Datenschutzgesetzen oberste Priorität ein. Friendly Captcha wurde entwickelt, um Webseiten auf professionelle Weise zu schützen. Gleichzeitig ist es mit relevanten Datenschutzbestimmungen konform.

Friendly Captcha bietet hochentwickelten Bot-Schutz für Website-Eigentümer und schützt die Privatsphäre von Endnutzern in Übereinstimmung mit der DSGVO, die den Schwerpunkt auf Datenminimierung legt. Friendly Captcha ist vollständig DSGVO-konform und verfolgt einen datenschutzfreundlichen Ansatz, der weder auf Tracking noch auf der Ausbeutung persönlicher Nutzerdaten basiert.

Es ermöglicht zudem vollständige, WCAG-konforme Barrierefreiheit und ein reibungsloses Benutzererlebnis. Es funktioniert, ohne dass Website-Besucher irgendwelche manuellen Aufgaben ausführen. Stattdessen nutzt es kryptografische Rätsel im Hintergrund in Kombination mit fortschrittlichen Risikosignalen, um Bot-Schutz, Spam-Schutz und Spam-Prävention für Web-Interaktionen wie Logins, Registrierungen und Kontaktformulare zu bieten.

In Anbetracht der Einhaltung der DSGVO und der Notwendigkeit, die Privatsphäre der Nutzer zu schützen, ist Friendly Captcha eine vielversprechende Alternative zu reCAPTCHA. Es bietet einen wirksamen Bot-Schutz, ohne die Privatsphäre der Benutzer zu beeinträchtigen.

Secure captcha

Implementierung einer DSGVO-konformen CAPTCHA-Lösung

Bei der Implementierung einer DSGVO-konformen CAPTCHA-Lösung ist es wichtig, dass Sie sowohl die Bot-Schutzfunktionen als auch die Einhaltung der Datenschutzgesetze berücksichtigen. Dabei ist die Wirksamkeit von reCAPTCHA mit den Auswirkungen der Datenerfassung auf den Datenschutz abzuwägen.

Für in Europa ansässige Organisationen und internationale Organisationen, die auf EU-Nutzer abzielen, sind umfassende Sicherheitsmaßnahmen unerlässlich, um die Anforderungen der DSGVO zu erfüllen.

Jedes Unternehmen, dem der Datenschutz am Herzen liegt, sollte ein DSGVO-konformes CAPTCHA implementieren, um die persönlichen Daten der Besucher seiner Website zu schützen.

Aus rechtlicher Sicht müssen Unternehmen die Anforderungen der EU-Datenschutzbehörden erfüllen. Nicht nur Website-Betreiber, die im Europäischen Wirtschaftsraum ansässig sind, müssen die Einhaltung der DSGVO sicherstellen. Website-Betreiber außerhalb der Europäischen Union sind ebenfalls betroffen. Sobald sich die Website an Kunden in Europa richtet, gelten die Anforderungen der DSGVO.

Bei der Implementierung von Google reCAPTCHA ist zu beachten, dass reCAPTCHA Cookies einsetzt, um das Benutzerverhalten zu verfolgen. Friendly Captcha hingegen ist von Haus aus DSGVO-konform und verwendet keinerlei HTTP-Cookies. Darüber hinaus speichert Friendly Captcha keine Daten im permanenten Browser-Speicher, so dass keine Zustimmung des Benutzers benötigen wird.

Für die Nutzerzustimmung gibt es einen weiteren kritischen Punkt zu beachten: Google reCAPTCHA sendet zur Datenverarbeitung persönliche Nutzerdaten an Serverstandorte über internationale Ländergrenzen hinweg. Friendly Captcha verarbeitet die Daten von EU-Benutzern dezentral innerhalb der EU. Für europäische Kunden befinden sich alle Rechenzentren innerhalb der EU. Dies gilt auch für alle Unterauftragsverarbeiter, die Friendly Captcha zur Verarbeitung von Endbenutzerdaten einsetzt. So wird sichergestellt, dass keine sensiblen Informationen europäischer Benutzer in Hochrisikoländer wie die USA übertragen werden.

Die Datenverarbeitung ist besonders problematisch, wenn die Nutzer nicht im Voraus über den Zweck der Datenverarbeitung informiert werden und nicht in der Lage sind, ihre Zustimmung über ein Cookie-Banner zu erteilen oder zu verweigern.

Damit Google reCAPTCHA Website-Interaktionen, wie z.B. Logins oder Registrierungen, schützen kann, führt es Risikobewertungen der Website-Nutzer durch. Bei diesen Bewertungen werden Cookies verwendet und persönliche Informationen gesammelt. Google darf jedoch nur mit vorheriger Zustimmung der Nutzer Cookies setzen und persönliche Daten verwenden. Das bedeutet, dass Website-Betreibende nur zwei technische Implementierungsmöglichkeiten für Nutzer haben, die reCAPTCHA-Cookies und die Datenerfassung nicht akzeptieren: Entweder sie werden aufgrund fehlender Daten blockiert oder reCAPTCHA wird in solchen Fällen ganz deaktiviert, wodurch der Schutz nutzlos wird.

Wenn Sie dagegen Friendly Captcha implementieren, müssen Sie keine vorherige Zustimmung der Benutzer einholen und können die Website sofort vor Bots schützen. Außerdem können alle gesammelten Informationen, die Art der Datenverarbeitung und die beteiligten Unterverarbeiter transparent nachvollzogen werden. Friendly Captcha stellt sicher, dass nur die zur Verhinderung von Betrug notwendigen Daten erfasst und verarbeitet werden. Friendly Captcha ist so konzipiert, dass es direkt “out of the box” DSGVO-konform implementiert werden kann.

Möchten Sie Friendly Captcha in Ihre Website integrieren? Fügen Sie einfach Informationen über Friendly Captcha zu Ihrer Datenschutzerklärung hinzu, um der DSGVO zu entsprechen.

European data protection

Zusammenfassung: Ist reCAPTCHA DSGVO-konform?

In diesem Artikel haben wir uns mit relevanten Fragen rund um die DSGVO-Konformität von Google reCAPTCHA beschäftigt und die Vorteile einer datenschutzfreundlichen Alternative wie Friendly Captcha diskutiert. Zum Schluss möchten wir all diese Informationen noch einmal zusammenfassen. Ist Google reCAPTCHA DSGVO-konform?

Datenschutzbehörden weltweit kritisieren Google und seine reCAPTCHA-Lösung. Und das zu Recht.

Es gibt viele offene Fragen, die bei der Verwendung von reCAPTCHA diskutiert werden müssen. Hier sind die wichtigsten Kritikpunkte an reCAPTCHA mit Blick auf die Einhaltung der DSGVO:

  • Die rechtlichen Grundlagen für den Einsatz von Google reCAPTCHA sind unklar. Auch wenn sich einige Unternehmen darauf berufen, berechtigte Interessen mit der Verwendung von reCAPTCHA zu verfolgen, gibt es inzwischen auch gegenteilige Gerichtsurteile mit hohen Geldstrafen.

  • Ohne berechtigtes Interesse ist die Verwendung eines Cookie-Consent-Tools obligatorisch. Als Webseiten-Betreibende müssen Sie im Voraus die Zustimmung der Benutzer zum Einsatz von reCAPTCHA-Cookieseinholen. Wer keine Zustimmung geben kann oder will, wird in Folge von vielen wichtigen Web-Interaktionen ausgeschlossen.

  • Google macht nicht transparent, welche Daten bei reCAPTCHA erhoben, wo sie gespeichert und wie sie verarbeitet werden. Auch wenn vorher im Cookie-Banner die Zustimmung eingeholt wird, kann der Nutzer nie vollständig informiert über Cookies entscheiden. Diese Datenschutzinformationen fehlen in der Google EU-Nutzerzustimmungsrichtlinie und -vereinbarung.

  • Sobald eine Webseite EU-Nutzer anspricht, gilt die europäische DSGVO. Die von Google reCAPTCHA erhobenen personenbezogenen Nutzerdaten werden an Google-Server in die USA übermittelt. Ein grenzüberschreitender Datentransfer von europäischen Nutzerdaten in Nicht-EU-Länder ohne Einhaltung der strengen Voraussetzungen der DSGVO ist illegal.

Ein datenschutzkonformes CAPTCHA ohne offene Fragen ist Friendly Captcha. Als deutscher CAPTCHA-Dienst schützt Friendly Captcha wichtige Webinteraktion wie Logins, Registrierungen und Online-Formulare vor Bot-Angriffen und Spam. Im Gegensatz zu Google reCAPTCHA setzt Friendly Captcha allerdings nicht auf die extensive Erhebung und Auswertung von Nutzerdaten, sondern auf die Auswertung von Risikosignalen und fortschrittliche kryptografische Rätsel. Diese Rätsel laufen vollständig im Hintergrund ab; es ist keine Interaktion der Website-Besucher mit dem CAPTCHA nötig. Die Daten der EU-Nutzer bleiben in der EU. Die Informationen über die Datenerhebung und -verwendung sind transparent. Die Nutzerzustimmung mittels Cookie-Bannern ist hinfällig. Kurz und knapp: Die Vorgaben der DSGVO und internationaler Datenschutzgesetze wie des CCPA und PIPL werden von Grund auf eingehalten.

Sie möchten zu einer DSGVO-konformen CAPTCHA-Lösung wechseln? Testen Sie Friendly Captcha für 30 Tage kostenlos. Unser Team steht Ihnen bei Fragen rund um die Implementierung gerne zur Seite.

 

FAQ

Aufgrund mangelnder Transparenz, fehlender spezifischer Datenschutzrichtlinien, intensiver Datenerfassung, Cookie-Nutzung und Datenübertragung in Nicht-EU-Länder. Google reCAPTCHA wird aus Sicht der Einhaltung der DSGVO und des Datenschutzes als kritisch angesehen. In Rechtsfällen haben europäische Datenschutzbehörden wie die CNIL Geldstrafen für die unsachgemäße Verwendung von reCAPTCHA durch Website-Betreiber verhängt.

Ja, Friendly Captcha ist vollständig DSGVO-konform, da es die Erhebung personenbezogener Daten auf ein Minimum reduziert, keine HTTP-Cookies setzt, keine personenbezogenen Daten im permanenten Speicher des Browsers speichert und eine auf die EU beschränkte Datenverarbeitung unterstützt.

Google reCAPTCHA ist ein Tool, das dazu dient, menschliche Nutzer zu identifizieren und automatisierte Bot-Interaktionen zu verhindern und so unerwünschten Zugriff durch automatisierte Programme zu verhindern. Es schützt Websites mit manuellen Nutzerherausforderungen, wie z.B. das Klicken auf Autos oder Fahrräder, und durch die Analyse des Nutzerverhaltens, wie z.B. Mausnavigation und Klickmuster.

Die europäischen Datenschutzbehörden sehen die Verwendung von reCAPTCHA durch Website-Betreiber kritisch. Es gibt rechtliche Entscheidungen zu Google reCAPTCHA von Behörden wie der französischen CNIL.

Die Verwendung von reCAPTCHA kann nach EU-Recht rechtswidrig sein, und es wurde festgestellt, dass mehrere Website-Betreiber dies getan haben. Wenn Sie reCAPTCHA verwenden möchten, ohne gegen das Gesetz zu verstoßen, sollten Sie sich professionellen Rechtsbeistand suchen.

Da es nach EU-Recht schwierig ist, reCAPTCHA legal zu verwenden, lohnt es sich, nach einer DSGVO-konformen reCAPTCHA-Alternative wie Friendly Captcha zu suchen.

Laut den EU-Datenschutzbehörden, einschließlich der französischen CNIL, erfordert Google reCAPTCHA eine Zustimmung. Der Grund dafür ist, dass die reCAPTCHA-Cookies von Google Informationen über das Gerät und den Browser eines Nutzers sammeln und diese Informationen an die Server von Google übermitteln.

Diese Datenverarbeitung ist für die Login-Authentifizierung nicht “unbedingt erforderlich”. Daher erfordern die reCAPTCHA-Cookies von Google eine vorherige Zustimmung.

Zur Einhaltung der DSGVO bei der Verwendung von reCAPTCHA ist es unerlässlich, die ausdrückliche Zustimmung der Nutzer einzuholen und die Datenerfassung auf das für den Dienst unbedingt erforderliche Maß zu beschränken. Die Übertragung personenbezogener Daten in Länder außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums erfordert zusätzliche Sicherheitsvorkehrungen für Website-Betreiber. Eine viel einfachere Lösung, um Ihre eigene Website vor Spam und Bots zu schützen, ohne dass zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen erforderlich sind, ist Friendly Captcha.