reCAPTCHA sammelt eine Vielzahl von Daten
reCAPTCHA sammelt große Mengen an Nutzerdaten, darunter IP-Adressen, Surfverhalten und Screenshots von Browserfenstern, um festzustellen, ob es sich bei einem Nutzer um einen Bot handelt.
reCAPTCHA ist nicht DSGVO-konform
reCAPTCHA verarbeitet personenbezogene Daten und verwendet Cookies ohne ausdrückliche Zustimmung des Nutzers. Ohne zusätzliche Sicherheitsvorkehrungen und eine ausfallsichere Einwilligungsverwaltung gilt dies als Verstoß gegen die DSGVO.
Kritisch: reCAPTCHA überträgt Daten in die USA
Alle von reCAPTCHA gesammelten Daten werden an die Server von Google in den USA übertragen. reCAPTCHA stützt sich auf EU-US-Datenübertragungsrahmenwerke, die in der Vergangenheit wiederholt von Gerichten für ungültig erklärt wurden. Daher ist es schwierig, eine zukunftssichere DSGVO-Konformität zu gewährleisten.
Friendly Captcha ist die DSGVO-konforme Alternative
Im Gegensatz zu Google reCAPTCHA arbeitet Friendly Captcha ohne Cookies, vermeidet unnötige Datenerfassung und stellt sicher, dass alle Daten innerhalb der EU bleiben. Damit ist Friendly Captcha eine vollständig DSGVO-konforme Alternative zu reCAPTCHA. Jetzt starten ›
Google reCAPTCHA ist ein Dienst von Google, der Websites vor Bot-Angriffen, Spam und missbräuchlichen Aktivitäten schützen soll. Fast jeder kennt reCAPTCHA mit seinen “Wähle alle Bilder mit Ampeln aus” oder “Ich bin kein Roboter”-Kontrollkästchen. Doch vielen wissen nicht, wie Google Datenschutz gegenüber steht, welche Nutzerdaten gesammelt werden und ob der Einsatz von Google reCAPTCHA DSGVO-konform ist.
Diese Fragen wollen wir im folgenden Beitrag klären und die DSGVO-Alternative zu reCAPTCHA, Friendly Captcha, genauer unter die Lupe nehmen.
Was ist Google reCAPTCHA?
Google reCAPTCHA ist ein CAPTCHA-Dienst, der bei Webinteraktionen zwischen Menschen und Bot unterscheidet. Dabei ist CAPTCHA die englische Abkürzung für “Completely Automated Public Turing test to tell Computers and Humans Apart”.
Einer der ersten CAPTCHA-Dienste, reCAPTCHA, wurde bereits 2009 von Google übernommen. Damals mussten Nutzer noch verzerrte Zahlen und Buchstaben entziffern, was Computerprogramme nicht leisten konnten. Datenschutz war zu dieser Zeit noch kaum ein Thema.
Heute ist Google reCAPTCHA weltweit im Einsatz und sieht sich mit immer besseren Bots und künstlicher Intelligenz konfrontiert, die diese einfachen CAPTCHA Rätsel schnell lösen können.
Webseiten-Betreiber nutzen Googles CAPTCHA Tool reCAPTCHA, um zwischen echten und automatisierten Nutzern beziehungsweise Bots zu unterscheiden. Dies sichert Webseiten vor automatisierten Angriffen wie Credential Stuffing, DDoS-Attacken oder Account Takeover.
Es gibt verschiedene Versionen von reCAPTCHA:
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reCAPTCHA v2: Google reCAPTCHA v2 kann auf zwei unterschiedlichen Arten eingesetzt werden. Eine Möglichkeit ist es, das sogenannte No CAPTCHA reCAPTCHA zu nutzen. Hier müssen User zur Verifizierung ein Kontrollkästchen mit “Ich bin kein Roboter” anklicken, während gleichzeitig unzählige persönliche Nutzerdaten ausgewertet werden. Alternativ dazu gibt es die bekannten Bilderkennungsaufgaben von reCAPTCHA Version 2: User wählen aus neun Kacheln diejenigen aus, die auf eine vorgegebene Beschreibung passen. So identifizieren sie Ampeln, Räder oder Busse. Zusätzlich zu den manuellen Herausforderungen werden Nutzerdaten gesammelt und ausgewertet, um das Risiko für einen Bot-Angriff oder Spam einzuschätzen.
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reCAPTCHA v3: Beim unsichtbaren reCAPTCHA v3, auch Invisible reCAPTCHA genannt, ist in der Regel keine Interaktion des Benutzers erforderlich. Für reCAPTCHA Version 3 erhebt Google Nutzerdaten wie etwa einen vollständiger Screenshot des Browserfensters oder die IP-Adresse und speichert Cookies im persistenten Browserspeicher. Auf Basis der Nutzerdaten leitet Invisible reCAPTCHA einen Risiko Score für jeden einzelnen Nutzer ab. Nun liegt die Verantwortung beim Webseitenbetreiber, ab welchem Invisible reCAPTCHA Risiko Score ein Nutzer passieren darf oder ob zusätzliche CAPTCHA Tests von Nöten sind. Für diese zusätzliche Verifizierung verwenden viele Admins wiederum die Bilderkennungsaufgaben von Google reCAPTCHA v2.
Einen detaillierten Vergleich über die Vor- und Nachteile der aktuellen reCAPTCHA Versionen gibt es im reCAPTCHA Vergleich v2 vs. v3.
reCAPTCHA & DSGVO: Welche Daten werden verarbeitet Google?
Google reCAPTCHA sammelt zur Erkennung von Menschen oder Bots in intensiver Weise Daten von Usern. In Bezug auf Datenschutz und die DSGVO ist eine übermäßige Datensammlung kritisch einzuordnen.
Die folgenden personenbezogenen Daten des Nutzers scheinen bei der Google reCAPTCHA-Verifizierung neben weiteren, teils unbekannten Daten erfasst zu werden:
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IP-Adresse des Webseitenbesuchers
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URL der besuchten Website
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Vollständiger Screenshot des Browser-Fensters
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Referer URL (die Website, von der der Besucher kam)
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Verweildauer auf der Website
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Mausbewegungen und Tastatureingaben
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Betriebssystem und Browser
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Geräteeinstellungen (wie Uhrzeit, Sprache und Standort)
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Installierte Browser-Plugins
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Cookies, einschließlich Google-Cookies
Für Webseitenbetreiber ist es schwierig, den Informationspflichten gemäß Art. 13 DSGVO nachzukommen. Denn Google legt nicht genau offen, was, warum oder wie die persönlichen Daten der Endnutzer durch reCAPTCHA gesammelt werden. In seiner EU-Datenschutzerklärung heißt es lediglich, dass Daten gesammelt werden und daher die Zustimmung europäischer Nutzer eingeholt werden muss.
Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) hat dieses Problem in seinen FAQ angesprochen. Die Datenschutzbehörde empfiehlt daher dringend, dass Webseitenbetreiber eine DSGVO-konforme Alternative zu reCAPTCHA in Betracht ziehen.
Website-Betreiber sollten unbedingt Alternativen prüfen. Wird dennoch Google reCAPTCHA eingebunden, muss sich der Verantwortliche im Klaren sein, dass er den rechtmäßigen Einsatz gem. Art. 5 Abs. 1, 2 DS-GVO nachweisen können muss. Wer nicht darlegen kann, wie Google die Nutzerdaten verarbeitet, kann den Nutzer nicht transparent informieren und den rechtmäßigen Einsatz nicht nachweisen. Da bei Aktivieren des Tools eine Verbindung zu den Servern von Google hergestellt wird und hierdurch eine Datenübermittlung in die USA stattfinden kann, sind auch die an Drittlandübermittlungen geltenden Anforderungen zu erfüllen (siehe dazu die FAQ „Darf unsere Unternehmen personenbezogene Daten in Nicht-EU-Länder übermitteln?“ unter dem Suchbegriff „Internationaler Datenverkehr“) einschließlich der Anforderungen aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in der Sache "Schrems II". Jeder Anwender muss insbesondere prüfen, ob die strengen Anforderungen aus dem Schrems-II-Urteil erfüllt werden können. Wenn nicht, ist die Übermittlung unzulässig.
BayLDA
Friendly Captcha ist eine reCAPTCHA DSGVO Alternative, die keine Daten im persistenten Browser-Speicher speichert und zu keinem Zeitpunkt Daten für Marketingzwecke verwendet. Testen Sie Friendly Captcha und melden Sie sich zu einem kostenlosen Testmonat an.
Ist Google reCAPTCHA DSGVO-konform?
Der Frage, ob reCAPTCHA DSGVO-konform ist, stehen internationale Datenschützer eher kritisch gegenüber. Die unsichtbare Analyse von Nutzerverhalten sowie die Erhebung personenbezogener Daten stehen bei reCAPTCHA in der Kritik.
Jegliche Datensammlung oder -Verarbeitung von Personendaten für Analytics Tools oder Marketingzwecke darf nur unter konkreten DSGVO-Vorgaben erfolgen. Website-Betreiber müssen den Schutz der Nutzerdaten stets an erste Stelle setzen.
Neben der intensiven Datenerfassung von Google reCAPTCHA, gibt es weitere Gründe, die gegen eine DSGVO-Konformität sprechen: mangelnde Transparenz bezüglich des Datenschutzes, fehlende dediziert auf reCAPTCHA abgestimmte Datenschutz-Richtlinien, Cookie-Nutzung sowie die Datenübertragung in Nicht-EU-Länder.
Diese Datenschutz-Themen wollen wir nachfolgend näher betrachten.
reCAPTCHA im Hinblick auf das Transparenzgebot der DSGVO
Seit Mai 2018 bildet die Europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) den rechtlichen Rahmen für den Datenschutz in der Europäischen Union. Sie sichert das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung durch mehr Transparenz und Mitbestimmung der europäischen Nutzer darüber, welche Daten erhoben und wie sie verarbeitet werden.
Die DSGVO verpflichtet Unternehmen dazu, personenbezogene Daten nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Nutzer zu erfassen und die Datenerfassung auf das zu beschränken, was für die Ausführung eines Dienstes unerlässlich ist.
Transparenz im Sinne der DSGVO bedeutet bei der Verwendung von reCAPTCHA, dass Webseitenbetreiber folgende Informationen an ihre Nutzer weitergeben müssen:
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Welche persönlichen Daten werden erhoben?
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Wie werden personenbezogene Daten verwendet?
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Wie werden persönliche Daten geschützt?
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An welche Drittparteien werden personenbezogene Daten weitergeleitet?
Diese spezifischen Informationen finden reCAPTCHA Kunden allerdings nicht in der Google Datenschutzerklärung. Klar scheint aber, dass Google reCAPTCHA umfangreiche Daten sammelt und oftmals das Cookie “_GRECAPTCHA” einsetzt.
Mihilfe der Cookies erstellt reCAPTCHA für jeden Nutzer einen individuellen Fingerabdruck, mit dem Google seitenübergreifend das Nutzerverhalten tracken kann. Informationen über die Vor- und Nachteile des sogenannten Fingerprinting finden Sie im Friendly Captcha Wiki.
Die Nichteinhaltung dieser Transparenzanforderungen kann zu rechtlichen Konsequenzen und Bußgeldern führen, wie der Fall Cityscoot und der Fall NS Cards France zeigen. Hier entschied die französische Datenschutzkommission, dass die Verwendung von Google reCAPTCHA nicht den Transparenzanforderungen der DSGVO entspricht und dass keine Zustimmung für die Verwendung von Google reCAPTCHA eingeholt wurde. Das Unternehmen Cityscoot wurde von der französischen Datenschutzbehörde CNIL zu einer Geldstrafe von 125.000 € und NS Cards France zu einer Geldstrafe von 105.000 € verurteilt.
Ausführliche Informationen darüber, wie reCAPTCHA Cookies verwendet finden Sie im Blogbeitrag zu CAPTCHA Cookies.
reCAPTCHA ohne berechtigtes Interesse verpflichtet zum Cookie-Banner
Liegt nun für den Einsatz von reCAPTCHA und die damit verbundene Datenerhebung ein berechtigtes Interesse nach Art. 6 Abs. 1 DSGVO vor?
Manche argumentieren, dass mit reCAPTCHA Webseiten und Webformulare vor Spam und Bots geschützt werden. Dieser Bot-Schutz stellt die Verfügbarkeit der Website sicher und macht damit den gesicherten Betrieb der Website grundsätzlich erst möglich.
Dem entgegen steht, dass bei reCAPTCHA eine Vielzahl an Daten gesammelt und gespeichert werden, Cookies gesetzt werden und die Nutzung für Zwecke über den funktionalen Bot-Schutz-Zweck hinaus nicht ausgeschlossen werden kann. Zudem gibt es inzwischen datenschutzfreundliche und DSGVO-konforme CAPTCHA-Lösungen wie Friendly Captcha. Die Argumentation durch das berechtigte Interesse wird dadurch nahezu unmöglich.
reCAPTCHA verwendet Cookies, sammelt und speichert personenbezogene Daten. Für den Einsatz von Cookies, die nicht notwendig für den Betrieb einer Webseite sind, ist laut DSGVO und nach § 25 Abs. 1 TDDDG die Nutzereinwilligung über ein Cookie-Banner erforderlich.
Dafür müssen Website-Betreiber sogenannte Cookie Consent-Tools nutzen, die alle Google-Skripte mit Einsatz von reCAPTCHA Cookies blockieren. Mithilfe dieser Tools wird die Nutzereinwilligung per Opt-in – der Cookie Consent – zu den von Google gesammelten Daten eingeholt. Ebenso müssen Nutzer ihre Zustimmung per Opt-out-Verfahren jederzeit wieder zurückziehen können.
Diese Vorgaben stellen viele Website-Betreiber vor ein Dilemma: Sie müssen im Voraus die Zustimmung der Benutzer mittels Cookie-Banner einholen, um reCAPTCHA in Übereinstimmung mit der DSGVO zu verwenden.
Jeder Nutzer, der nicht bereit oder nicht in der Lage ist, seine Zustimmung zu geben, wird daher von allen durch reCAPTCHA geschützten Web-Interaktionen ausgeschlossen.
In Konsequenz integrieren Website-Betreiber mit reCAPTCHA Barrieren für alle Nutzer, die keine Informationen mit Google teilen wollen oder können. Legitime Nutzer werden möglicherweise immer wieder vor CAPTCHA-Tests gestellt oder vom Zugriff auf Dienste ausgeschlossen. Dieser Vorgang führt zu einer schlechten User Experience und Einschränkung der CAPTCHA Barrierefreiheit durch reCAPTCHA.
Dass der Einsatz von Google reCAPTCHA nicht mit dem berechtigten Interesse zu begründen ist, hat auch eine politische Partei in Österreich erfahren. Das Bundesverwaltungsgericht Österreich bestätigt zwar, dass reCAPTCHA zur Abwehr von Cyberattacken nützlich sei, aber die eingesetzten Cookies gleichzeitig nicht zur Gewährleistung der wesentlichen Seitenfunktion beitragen.
Die Nutzereinwilligung mit einem Cookie-Banner wurde nicht eingeholt und der Einsatz von reCAPTCHA war somit aus Datenschutz-Sicht nicht zulässig.
reCAPTCHA Datentransfers in die USA umgehen die DSGVO
Ein weiterer Grund, der für Datenschützer die Einordnung von reCAPTCHA als DSGVO-konform schwierig macht, ist der unvermeidliche Datentransfer in die USA.
Wie bereits in mehreren Entscheidungen von europäischen Datenschutzbehörden zur Nutzung von Google Analytics festgestellt wurde, sammelt Google mit seinen Tools Daten und übermittelt diese in die USA. Die Datenübertragung steht somit dem Schrems II Urteil des Europäischen Gerichtshof entgegen.
Als Website-Betreiber muss davon ausgegangen werden, dass bei der Verwendung von reCAPTCHA eine Verbindung zu Google-Servern hergestellt wird.
Die Analyse von Nutzerdaten beginnt automatisch durch Google im Hintergrund, sobald der Website-Nutzer eine Website aufruft. Die personenbezogenen Daten werden umgehend an die Google-Server übermittelt. Welche Server hierfür genutzt werden, definiert Google an keiner Stelle explizit. Ein grenzüberschreitender Datentransfer kann somit nicht mit Sicherheit ausgeschlossen werden.
Alle Website-Betreiber, denen eine sichere und lokale Datenverarbeitung wichtig ist, sollten deshalb auf ein EU CAPTCHA setzen. Europäische CAPTCHA-Anbieter wie Friendly Captcha halten strengere Datenschutzstandardsein, haben eine gesicherte Datenhoheit und sind transparent bezüglich ihrer Datenverarbeitung.
Der wichtigste Grund, der gegen ein US CAPTCHA wie Google reCAPTCHA spricht, ist wohl die mögliche Überwachung durch die US-Regierung. Für eine US-amerikanische Firma wie Google gelten andere Datenschutz-Gesetze als in Europa, die diese Überwachung möglich machen.
Auf Basis des Foreign Intelligence Surveillance Act und der National Security Letters haben US-Sicherheitsbehörden das Recht auf personenbezogene Daten von Servern, die im Ausland liegen, zuzugreifen. Dies soll der nationalen Sicherheit dienen. Sicherheitsbehörden wie etwa das FBI haben dadurch die Möglichkeit ohne vorherige gerichtliche Genehmigungen persönliche Informationen, die elektronische Kommunikation und Finanzunterlagen europäischer Nutzer und Webseiten zu erhalten.
Ein EU CAPTCHA wie Friendly Captcha hingegen schützt vor unbefugter ausländischer Überwachung und bietet eine transparente Datenverarbeitung mit einer klaren DSGVO Compliance-Dokumentation.
Bußgelder – was droht bei DSGVO-Verstößen?
Wir haben gesehen, dass Google reCAPTCHA datenschutzrechtlich nicht unproblematisch ist. Wer die oben genannten Pflichten zur Transparenz, Einwilligungspflicht und Datentransfers in die USA nicht einhält oder aufgrund von fehlender Information nicht einhalten kann, verstößt gegen die DSGVO.
Diese Verstöße können in einem Bußgeld von bis zu 20 Millionen Euro oder bis zu vier Prozent des weltweiten Jahresumsatzes resultieren.
Neben finanziellen Einbußen führen DSGVO-Bußgelder auch zu einer Rufschädigung des Unternehmens. Diese Reputationsschäden können sich langfristig negativ auf das Kundenvertrauen und das laufende Geschäft auswirken. Deshalb ist es sinnvoll, eine DSGVO-CAPTCHA Alternative zu Google reCAPTCHA in Betracht zu ziehen.
DSGVO-konforme Alternative zu Google reCAPTCHA
Wer ein DSGVO-konformes CAPTCHA einsetzen möchte, sollte eine datenschutzkonforme reCAPTCHA Alternative in Betracht ziehen.
Friendly Captcha ist eine sichere DSGVO-konforme reCAPTCHA Alternative zum Schutz vor Bots und Spam. Mit Friendly Captcha können Website-Betreiber die Anforderungen der DSGVO einhalten und gleichzeitig wichtige Webinteraktionen wie Logins, Registrierungen und Online-Formulare vor Bot-Angriffen schützen.
Als DSGVO CAPTCHA bietet Friendly Captcha folgende Funktionen:
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Friendly Captcha prüft das Gerät des Endnutzers mit unsichtbaren Proof-of-Work-Herausforderungen im Hintergrund.
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Es setzt fortschrittliche Risikosignale ein, um Bot-Aktivitäten zu erkennen und zu verhindern.
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Friendly Captcha kommt ohne HTTP-Cookies aus und verzichtet auf persistente Browser-Speicherung.
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Friendly Captcha ist DSGVO-konform und sammelt keine unnötigen persönlichen Daten.
Im Gegensatz zu Google reCAPTCHA setzt Friendly Captcha nicht auf die extensive Erhebung und Auswertung von Nutzerdaten, sondern auf die Auswertung anonymisierter Risikosignale und auf fortschrittliche, unsichtbare Proof-of-Work-Challenges.
Die Informationen über die Datenerhebung und -verwendung sind transparent und es werden keine CAPTCHA Cookies gesetzt. Eine Nutzerzustimmung mittels Cookie-Bannern ist damit nicht notwendig.
Friendly Captcha ist ein EU CAPTCHA. Die Daten von EU-Nutzern bleiben somit immer innerhalb der EU.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Friendly Captcha die Anforderungen der DSGVO und internationaler Datenschutzgesetze wie CCPA und PIPL vollständig erfüllt.
Sie möchten zu einer DSGVO-konformen CAPTCHA Lösung wechseln? Testen Sie Friendly Captcha für 30 Tage kostenlos. Das Friendly Captcha Enterprise-Team steht Ihnen bei Fragen zur Implementierung gerne zur Seite.
FAQ
Google reCAPTCHA ist nicht standardmäßig GDPR-konform, weshalb seine Verwendung die Betreiber von Websites vor erhebliche Herausforderungen stellt. Um es rechtskonform zu nutzen, müssen bestimmte technische und organisatorische Maßnahmen ergriffen werden. Dazu gehört beispielsweise die Einholung einer ausdrücklichen Zustimmung, die Aktualisierung der Datenschutzrichtlinie, die Bereitstellung eines Opt-out-Mechanismus, die Durchführung einer Datenschutzfolgenabschätzung sowie die Konsultation eines Rechtsbeistands.
Viele Datenschutzexperten und europäische Datenschutzbehörden empfehlen, datenschutzfreundliche Alternativen in Erwägung zu ziehen. Diese stützen sich nicht auf eine umfangreiche Erhebung personenbezogener Daten oder Cookies und können ein besseres Gleichgewicht zwischen Sicherheit und Privatsphäre der Nutzer bieten, wie z. B. Friendly Captcha.
Ja, Friendly Captcha gilt im Allgemeinen als vollständig GDPR-konform, sowohl vom Design als auch vom Standard her. Es wurde in Europa entwickelt und verfolgt im Vergleich zu Lösungen wie Google reCAPTCHA einen grundlegend anderen Ansatz zum Bot-Schutz.
Nein, Google reCAPTCHA ist in der EU nicht illegal. Die nicht konforme Verwendung stellt jedoch einen Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung und die Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation dar, was zu erheblichen Geldstrafen und rechtlichen Schritten führen kann. Die europäischen Datenschutzbehörden haben zwar kein EU-weites Verbot für das Produkt selbst ausgesprochen, aber sie haben klare Regeln für dessen Verwendung aufgestellt Die Verwendung von Google reCAPTCHA bringt Website-Betreiber in eine rechtliche Grauzone.
Obwohl es in der EU nicht direkt „illegal” ist, kann es nicht „ohne Weiteres” verwendet werden, ohne dass strenge Compliance-Maßnahmen ergriffen werden, vor allem die Einholung einer informierten, ausdrücklichen Zustimmung der Nutzer, bevor das Skript geladen wird. Viele Experten und Datenschutzbehörden empfehlen die Verwendung einer datenschutzfreundlichen, EU-basierten Alternative wie Friendly Captcha, da diese weder Cookies noch eine umfangreiche Erhebung personenbezogener Daten erfordert und somit diese rechtlichen Risiken vollständig vermeidet.
Ja, um Google reCAPTCHA gemäß der Datenschutz-Grundverordnung und der Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation zu verwenden, benötigen Sie eine ausdrückliche, informierte Zustimmung der Nutzer (Opt-in), wenn Ihre Website Besucher aus der EU oder dem EWR hat.
Viele Datenschutzexperten empfehlen die Verwendung einer datenschutzfreundlichen Alternative wie Friendly Captcha. Da Friendly Captcha keine Cookies setzt oder personenbezogene Daten nachverfolgt, entfällt die Notwendigkeit einer Einwilligung vollständig.
Friendly Captcha gilt allgemein als die beste GDPR-konforme Alternative zu Google reCAPTCHA für Nutzer innerhalb der Europäischen Union.
Friendly Captcha ist eine auf den Datenschutz ausgerichtete, EU-basierte Lösung, die aus mehreren wichtigen Gründen vollständig mit der DSGVO konform ist und standardmäßig eingesetzt wird.
Website-Betreiber, die maximalen Datenschutz und vollständige Konformität wünschen, ohne umfangreiche rechtliche Überprüfungen oder Zustimmungsmechanismen für die Nutzer erforderlich zu machen, entscheiden sich am besten für Friendly Captcha.
Es gibt mehrere CAPTCHA-Alternativen, die als GDPR-konform gelten, da sie sich auf die Datenminimierung konzentrieren und keine umfangreiche Benutzerverfolgung oder Cookies nutzen. Die bekannteste Option ist Friendly Captcha.
Es wird im Allgemeinen als die führende GDPR-konforme Option angesehen, da sein Design standardmäßig den Datenschutz in den Vordergrund stellt.
Für die meisten in der EU tätigen oder auf die EU ausgerichteten Unternehmen bietet Friendly Captcha das beste Gleichgewicht zwischen robuster Sicherheit, einer nahtlosen Benutzererfahrung und inhärenter GDPR-Konformität.
Ja, Google reCAPTCHA verwendet Cookies und andere Formen der Browserspeicherung sowie Datenerfassungsmechanismen. Das primäre Cookie, das gesetzt wird, ist das Cookie „_GRECAPTCHA”.
Google beschreibt dieses Cookie als ein notwendiges funktionales Cookie für seine Risikoanalyse. Wenn das reCAPTCHA-Skript geladen wird, interagiert es jedoch häufig mit mehreren anderen Cookies, die mit der Google-Domain verbunden sind, oder setzt diese, insbesondere wenn der Nutzer in einem Google-Konto angemeldet ist. Diese Cookies können für verschiedene Zwecke verwendet werden, darunter:
- NID: Dieses Cookie wird verwendet, um Einstellungen zu speichern und die Werbung in der Google-Suche anzupassen.
- 1P_JAR: Erfasst Statistiken über die Nutzung der Website und hilft dabei, die Wirksamkeit von Anzeigen zu messen.
- CONSENT-Cookie: Speichert die Zustimmung eines Nutzers für Google-Dienste.
Um die rechtlichen und datenschutzrechtlichen Risiken zu vermeiden, die mit dem Erfordernis einer Nutzerzustimmung verbunden sind, wechseln viele Website-Betreiber zu GDPR-konformen Alternativen, die ohne Cookies auskommen, wie beispielsweise Friendly Captcha oder Cloudflare Turnstile.
Google reCAPTCHA verarbeitet eine Vielzahl persönlicher und verhaltensbezogener Daten, um menschliche Nutzer von automatisierten Bots zu unterscheiden. Aufgrund der umfangreichen Datenerfassung ist es eine der größten Herausforderungen, reCAPTCHA GDPR-konform zu machen. Die von reCAPTCHA gesammelten Informationen können Geräte- und Browserinformationen, Metriken zum Nutzerverhalten, kontextbezogene Informationen und Cookies umfassen, insbesondere in der unsichtbaren v3-Version.
Aufgrund dieser umfangreichen und oft undurchsichtigen Datenerfassung verlangt die DSGVO eine ausdrückliche Zustimmung der Nutzer, bevor reCAPTCHA verwendet werden kann. Mit Friendly Captcha steht Ihnen eine GDPR-konforme CAPTCHA-Lösung ohne umfangreiche Datenerfassung zur Verfügung.