Der European Accessibility Act (EAA) macht digitale Barrierefreiheit und Zugänglichkeit in der EU zur Pflicht – für Websites, Online-Shops und Produkte. Barrierefreiheit ist längst kein optionales Extra mehr – sie ist ein normatives und wirtschaftliches Gebot. Unternehmen, die in barrierefreie Produkte, Services und Webseiten investieren, stärken ihre Marktposition und schaffen gesellschaftlichen Mehrwert.
Der European Accessibility Act (EAA) ist ein zentrales Instrument der Europäischen Union, um diesen Anspruch auf regulatorischer Ebene zu verankern. Das Europäische Barrierefreiheitsgesetz verfolgt das Ziel, Produkte und Dienstleistungen EU-weit für Menschen mit Behinderungen strukturiert, verbindlich und durchsetzbar zugänglich zu machen.
In diesem Text wollen wir die Rahmenbedingungen und wichtige Inhalte des European Accessibility Acts näher betrachten.
Was ist der European Accessibility Act (EAA)?
Der European Accessibility Act ist eine EU-Richtlinie, die bereits 2019 verabschiedet wurde. Sie bildet europaweit verbindliche Barrierefreiheitsanforderungen für bestimmte Produkte und Dienstleistungen in allen Mitgliedsstaaten ab.
Als Teil der EU-Strategie zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtkonvention verpflichtet der Accessibility Act öffentliche und private Anbieter, Produkte, Services und Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten. Das Ziel sind einheitliche Standards, die bislang durch nationale Einzelregelungen fragmentiert waren.
Die rechtliche Grundlage beruht auf der Richtlinie (EU) 2019/882, die bis zum 28. Juni 2025 in allen EU-Ländernvollständig umgesetzt sein muss.
Die EU-Richtlinie EAA fungiert als Mindeststandard. Nationale Gesetze und Verordnungen dürfen weiterreichende Anforderungen definieren, aber den Standards nicht unterschreiten. Dies führt zu einer teilweisen Harmonisierung der Vorgaben einzelner Mitgliedsstaaten bei gleichzeitiger Wahrung nationaler Spielräume.
Die Einzelregelung für Deutschland ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). In Frankreich wird die Barrierefreiheit einerseits durch das Gesetz Nr. 2005-102 (Behinderung, Rechte und Gleichstellung) und andererseits durch die RGAA, einen Referenzrahmen für die Konformität, geregelt.
Zwar stellt die praktische Umsetzung viele Unternehmen vor technische, rechtliche und organisatorische Herausforderungen, bietet aber auch enormes Innovationspotenzial und die Grundlage für Inklusion für alle Menschen.
Welche Vorteile bietet der European Accessibility Act für Unternehmen?
Die Vereinheitlichung von Standards zur Zugänglichkeit in Europa und der Abbau von Barrieren bringt viele strategische Vorteile für Unternehmen:
Kosteneinsparungen durch einheitliche Produktstandards in der EU
Erleichterter Marktzugang und einfacherer grenzüberschreitender Handel
Wettbewerbsvorteile durch Innovation im Bereich inklusive Technologien
Neukundengewinnung, insbesondere unter älteren Menschen und Personen mit Behinderung
Steigerung der Reputation durch sozial verantwortliches Handeln
Welche Produkte und Dienstleistungen sind vom EU-Barrierefreiheitsgesetz betroffen?
Für den EAA hat die EU-Kommision jene Produkte und Dienstleistungen identifiziert, die für Menschen mit Behinderungen besonders relevant sind. Hier gab es bisher große Unterschiede zwischen den EU-Staaten.
Kleinunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz von unter zwei Millionen Euro können von bestimmten Verpflichtungen zur Zugänglichkeit ausgenommen werden, sofern die Umsetzung unverhältnismäßig ist.
Der European Accessibility Act gilt unter anderem für:
Computer, Betriebssysteme und Apps
Geldautomaten, Fahrkarten- und Check-in-Automaten
Smartphones und Telekommunikationsgeräte
Ausrüstung für digitalen Fernsehempfang
Telekommunikationsdienste und Notrufsysteme
Zugang zu audiovisuellen Medien (z. B. Smart TVs, Streaming)
Dienstleistungen im öffentlichen Personenverkehr (Luft, Bus, Bahn, Wasser)
Bankdienstleistungen (z. B. Online-Banking, Kartenlesegeräte)
E-Books und E-Book-Reader
Online-Handel (E-Commerce-Angebote, Bestell- und Zahlungssysteme)
Was bedeutet digitale Barrierefreiheit in der EU für die Praxis?
Unternehmen müssen ihre digitalen und physischen Angebote barrierefrei gestalten, sobald diese unter den Geltungsbereich des EAA fallen. Dazu gehören unter anderem:
Technische Anpassungen (Kontraste, Bedienbarkeit, Tastaturnavigation)
Kompatibilität mit Assistenzsystemen (Screenreadern, Braillezeilen)
Bereitstellung alternativer Kommunikationsformate (z. B. Untertitel, Audiodeskriptionen)
Dokumentation der Barrierefreiheit und Konformitätserklärung
Die Umsetzung des EAA erfordert konkrete technische, organisatorische und dokumentarische Maßnahmen. Unternehmen müssen nachweisen, dass ihre Produkte und Dienstleistungen den Anforderungen entsprechen. Dies beinhaltet Prüfberichte, Konformitätserklärungen und technische Dokumentationen.
Die Konformität ist nicht nur rechtlich erforderlich, sondern reduziert auch das Risiko kostenintensiver Nachbesserungen. Die frühzeitige Integration von Barrierefreiheit in den Entwicklungsprozess (Accessibility by Design) minimiert späteren Anpassungsbedarf.
Die Vorgaben des EAA für digitale Produkte beruhen auf den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG), den Richtlinien für digitale Barrierefreiheit. Mit definierten Kriterien bieten die WCAG eine Anleitung für die effiziente Gestaltung barrierefrei zugänglicher Webinhalte.
Welche Frist gilt für die Umsetzung des Accessibility Act?
Der Stichtag für die verpflichtende Anwendung des European Accessibility Act ist der 28. Juni 2025. Bis dahin müssen alle neuen Produkte und Dienstleistungen, die unter den Geltungsbereich fallen, den Barrierefreiheitsanforderungen entsprechen.
Produkte und Online-Services, die bereits vor diesem Datum im Umlauf waren, haben unter Umständen längere Übergangsfristen. Eine frühzeitige Anpassung der Barrierefreiheit ist dennoch empfehlenswert.
Technische Mindestanforderungen des European Accessibility Act
Die Richtlinie macht keine Designvorgaben im klassischen Sinne, sondern verweist im EAA Anhang I auf allgemeine Barrierefreiheitsanforderungen für alle oben genannten Produkte und Dienstleistungen.
Beispielhafte Anforderungen und Pflichten sind
Informationen mit Darstellung in mehr als einen sensorischen Kanal und in verständlicher Weise
Anleitungen in einer Schriftart mit angemessener Schriftgröße und geeigneter Schriftform sowie ausreichendem Kontrast (Color Contrast)
Benutzerschnittstellen und deren Bedienung, Information, Steuerung und Orientierung unter Bereitstellung von Alternativen zu visuellen, auditiven, gesprochenen und taktilen Elementen
Accessibility Act Umsetzung: Barrierefreie CAPTCHAs im Fokus
Der Accessibility Act gibt auch Barrierefreiheitsanforderungen vor, die gerade in Bezug auf interaktive Webinhalte oder in Online-Shops wichtig sind. Dazu zählen zum Beispiel Registrierungen, Formulare, Logins oder Checkoutsauf Websites oder in Apps.
An diesen Stellen setzen viele Webseitenbetreiber CAPTCHAs (Completely Automated Public Turing tests to tell Computers and Humans Apart) ein, um sich vor automatisierten Bot-Angriffen zu schützen. Auch Schutzmechanismen, wie CAPTCHAs müssen barrierefrei gestaltet sein, um für alle Menschen gleichermaßen optisch und technisch zugänglich zu sein.
Wenn es um ein barrierefreies CAPTCHA geht, ist Friendly Captcha der beste Anbieter. Er bietet Cyber-Sicherheit mit einem vollständig barrierefreien CAPTCHA an, das keinerlei manuelle Interaktion seitens der Verbraucherinnen bedarf.
Mit dem Friendly Captcha WCAG-Checker können Unternehmen ihre Website und vor allem auch ihr CAPTCHA auf Barrierefreiheit testen. Im Anschluss an die Prüfung werden konkrete Handlungsempfehlungen zur besseren digitalen Barrierefreiheit gegeben.
Welche Strafen und Sanktionen drohen bei Nichteinhaltung des EAA?
Die Nichteinhaltung des European Accessibility Act (EAA) kann zu Strafen und Sanktionen führen. Unternehmen, die den Anforderungen des EAA nicht entsprechen, können unter Umständen mit Bußgeldern und anderen Sanktionen belegt werden.
Diese Strafen und Sanktionen sollen Unternehmen motivieren, die Barrierefreiheit ihrer Produkte und Dienstleistungen zu verbessern.
Fazit: European Accessibility Act umsetzen, Inklusion stärken
Der European Accessibility Act (EAA) ist ein wichtiger Schritt zur Förderung der Barrierefreiheit in Europa; er verändert die Spielregeln im europäischen Binnenmarkt.
Der EAA zwingt Unternehmen nicht nur zur Einhaltung rechtlicher Mindeststandards, sondern schafft strukturelle Anreize zur nachhaltigen Veränderung.
Unternehmen, die frühzeitig auf Barrierefreiheit und Inklusion setzen, sichern sich nicht nur rechtliche Sicherheit, sondern erschließen neue Zielgruppen, stärken ihre Marke und leiten einen Beitrag zu mehr Inklusion in der Gesellschaft.
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FAQ
Der EAA muss bis zum 28. Juni 2025 in allen EU-Ländern und -Mitgliedstaaten umgesetzt werden. Die einzelnen Mitgliedstaaten haben eigene Umsetzungen und Rechtsakte verabschiedet, um die Barrierefreiheit und den barrierefreien Zugang für alle Menschen zu stärken. Friendly Captcha entspricht der Europäischen Barrierefreiheitsrichtlinie und schützt Websites vor Bot-Angriffen.
Der WCAG Checker WCAG-Checker von Friendly Captcha hilft dabei, Barrieren auf Website automatisch zu identifizieren und gibt konkrete Handlungsempfehlungen ab.
Ja, Friendly Captcha ist ein EAA-konformes CAPTCHA. Das barrierefreie Friendly Captcha kommt dank unsichtbarer Hintergrundprüfung ganz ohne manuelle Interaktion seitens der User aus. Friendly Captcha ist WCAG-konform und damit EAA-konform. Das Barrierefreiheits-CAPTCHA hält sich zusätzlich an alle internationalen Datenschutzgesetze wie die DSGVO oder CCPA.
Der EAA wird in Deutschland mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz umgesetzt. Es beinhaltet konkrete Maßnahmen und Vorgaben auf Basis der WCAG-Standards.
Angesichts der zunehmenden Cybersicherheits-Bedrohungen müssen Unternehmen alle Bereiche ihres Geschäfts schützen. Dazu gehört auch der Schutz ihrer Websites und Webanwendungen vor Bots, Spam und Missbrauch. Insbesondere Web-Interaktionen wie Logins, Registrierungen und Online-Formulare sind zunehmend Angriffen ausgesetzt.
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