Das RGAA (Référentiel Général d’Amélioration de l’Accessibilité, Allgemeiner Referenzrahmen für die Verbesserung der Barrierefreiheit) ist ein französischer Rechtsrahmen in bislang vier Versionen (RGAA 1, RGAA 2, RGAA 3, RGAA 4), der sicherstellen soll, dass Webinhalte für alle zugänglich sind, insbesondere für Menschen mit Behinderungen.

Das RGAA wird von der interministeriellen Direktion für Digitales (DINUM) veröffentlicht. Es steht im Einklang mit dem Gesetz Nr. 2005-102 vom 11. Februar 2005 über die Gleichberechtigung und Chancengleichheit, das die digitale Barrierefreiheit öffentlicher Dienste vorschreibt.

Das RGAA basiert auf den WCAG (Web Content Accessibility Guidelines), die im Rahmen des W3C-Prozesses entwickelt wurden, um einen gemeinsamen Standard für die Barrierefreiheit von Web-Inhalten zu schaffen.

Während das RGAA speziell in Frankreich gilt, ist das BFSG in Deutschland als Teil der BITV und anderer nationaler Standards relevant. Beide Systeme, das RGAA und die BFSG, tragen dazu bei, die digitale Inklusion voranzutreiben. Sie ermöglichen die Nutzung von Websites, mobilen Apps und digitalen Diensten für Menschen mit verschiedenen Beeinträchtigungen.

Vorteile digitaler Barrierefreiheit durch RGAA-Konformitätsprüfung

Die digitale Barrierefreiheit ist ein wichtiges politisches und gesellschaftliches Thema: Sie soll allen Menschen, unabhängig von ihren Behinderungen (Seh-, Hör-, Motorik- oder kognitiven Beeinträchtigungen usw.), den Zugang zu den Inhalten und Funktionen einer Website oder eines digitalen Dienstes ermöglichen.

Die Vorteile sind vielfältig:

  • Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und Vermeidung gesetzlicher Sanktionen,

  • Verbesserung der User Experience für alle (insbesondere für ältere Menschen und mobile Nutzer),

  • Suchmaschinenoptimierung (SEO) und

  • Aufwertung des Markenimages durch ein klares Bekenntnis zur Inklusion.

An wen richtet sich das RGAA?

Das RGAA richtet sich in erster Linie an Organisationen des öffentlichen Sektors, insbesondere an staatliche Behörden, Gebietskörperschaften und öffentliche Einrichtungen. Sie sind nach dem Behindertengesetz von 2005 gesetzlich verpflichtet, ihre digitalen Dienste barrierefrei zu gestalten.

Das RGAA gilt auch für bestimmte private Unternehmen, die einen öffentlichen Auftrag erfüllen, wie Verkehrs- oder Gesundheitsdienstleister, sowie für Unternehmen, die bestimmte gesetzliche Schwellenwerte (insbesondere in Bezug auf Umsatz oder Mitarbeiterzahl) überschreiten.

Über die gesetzlichen Verpflichtungen hinaus erlegt das RGAA auch den Web-Dienstleistern eine berufliche Verantwortung auf: Agenturen, Freiberufler, Entwickler, Integratoren, UX/UI-Designer etc. Alle diese Akteure müssen sicherstellen, dass die von ihnen gelieferten Websites, Anwendungen und Komponenten den Anforderungen an die Web-Barrierefreiheit entsprechen.

In diesem Sinne ist das RGAA sowohl ein rechtlicher Rahmen als auch ein Instrument zur Sicherung der digitalen Qualität, das allen Nutzern, einschließlich Menschen mit Behinderungen, eine inklusive Erfahrung garantiert.

RGAA 1 und 2: Ausgangspunkte des französischen Rahmens für Barrierefreiheit

Die erste Version des RGAA, das sich direkt an den WCAG orientiert, wurde 2009 veröffentlicht. Sie stellt einen wichtigen Meilenstein in der Strukturierung der Barrierefreiheit in Frankreich dar.

Die Hauptaufgabe dieser ersten Version bestand darin, die internationalen WCAG-Empfehlungen des W3C in einen operationellen Rahmen zu übertragen, der an den französischen Kontext angepasst ist. Ein praktischer und direkt anwendbarer Referenzrahmen für Webentwickler und -integratoren wurde geschaffen.

Das RGAA legte überprüfbare technische Kriterien und konkrete Testraster zur Bewertung der Konformität mit den Barrierefreiheitskriterien fest und schlug binäre Bewertungsmodelle (konform/nicht konform) vor, um die Audits zu vereinfachen.

Die 13 Hauptthemen der ersten Version des RGAA umfassten unter anderem Bilder, Farben, Tabellen, Formulare, Navigationsstruktur, Skripte, Multimedia-Inhalte etc.

Die zweite Fassung der RGAA, die im Oktober 2009 veröffentlicht wurde, übernahm zwar die Kriterien der WCAG 2.0 und die Grundstruktur der RGAA 1, enthielt jedoch wesentlich mehr Tests zur Konformitätsprüfung.

Die zwei ersten Versionen des RGAA legten den Grundstein für den französischen Rahmen für die Barrierefreiheit, indem sie einen pragmatischen und operativen Ansatz verfolgten, der sich an internationalen Standards orientierte. Die Einführung bewährter Verfahren für die Barrierefreiheit in Behörden wurde durch das RGAA erheblich beschleunigt und erleichtert.

RGAA 3: Eine umfassende Überarbeitung für digitale Barrierefreiheit

Die ursprünglich 2015 veröffentlichte Version 3 des RGAA (Référentiel Général d’Amélioration de l’Accessibilité) stellt eine wichtige Weiterentwicklung des französischen Rechtsrahmens für digitale Barrierefreiheit dar. Diese Überarbeitung hatte folgende Ziele:

  • Modernisierung der Websites und Anwendungen der öffentlichen Dienste

  • Klärung und Präzisierung der Zugänglichkeitskriterien

  • Anpassung des RGAA an die internationalen WCAG 2.0-Standards

Vollständige Konformität mit WCAG 2.0

Das RGAA 3 übernimmt die Struktur und die Grundprinzipien der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.0): Wahrnehmbar, Benutzbar, Verständlich und Robust.

Diese Übereinstimmung gewährleistet eine bessere internationale Kompatibilität und erleichtert sowohl Entwicklern als auch Experten die Umsetzung der Barrierefreiheitsanforderungen.

Überarbeitete Struktur, klarere Kriterien

Mit der neuen Version wird die Sprache des Referenzsystems kohärenter, klarer und zugänglicher. Die wichtigsten Neuerungen sind:

  • neue Nummerierung der Kriterien

  • Eliminierung von Redundanzen

  • Neuordnung der 13 Themenbereiche (Bilder, Formulare, Navigation usw.),

  • ausgerichtete Formulierung auf technisches Verständnis und konkrete Anwendbarkeit

Einführung von Konformitätsstufen

Das RGAA 3 führt eine Hierarchisierung der Barrierefreiheitskriterien je nach ihrer Auswirkung auf die allgemeine Barrierefreiheit der Website (A, AA, AAA). Dieses System von Konformitätsstufen ermöglicht eine bessere Priorisierung der erforderlichen Korrekturen.

Für Sonderfälle wurden außerdem praktische Merkblätter hinzugefügt, beispielsweise zu folgenden Themen:

  • Dynamische Inhalte

  • CAPTCHA (Seite 28)

  • Inhalte von Dritten (Videos, Widgets usw.)

Verbesserte Tools und Dokumentation

Zur Unterstützung der Umsetzung bietet das RGAA 3:

  • Vorgefertigte Audit-Tabellen

  • Detaillierte Testanleitungen für jedes Kriterium

  • Open-Source-Tools zur Vereinfachung der Automatisierung von Überprüfungen

  • Regelmäßig aktualisierte Online-Dokumentation

Diese Ressourcen sollen die Einführung des Referenzrahmens in digitalen Projekten vereinfachen.

Bessere Berücksichtigung moderner Technologien

Das RGAA 3 wurde entwickelt, um moderne Webtechnologien besser zu integrieren, darunter:

  • HTML5, ARIA, dynamisches JavaScript

  • einseitige Webanwendungen (SPA)

  • interaktive Komponenten und dynamische Menüs

Die 2020 veröffentlichte Version 3.0.1 verbessert die Lesbarkeit und Anwendbarkeit des Referenzrahmens durch die Aufnahme von Best Practices, ohne die technischen Anforderungen zu verschärfen.

RGAA 4: Was ändert sich mit der neuen Version?

Die Version 4 des RGAA wurde im September 2019 veröffentlicht und stellt eine bedeutende Aktualisierung dar. Dabei wurden die internationalen Empfehlungen WCAG 2.1 berücksichtigt, die 2018 vom W3C veröffentlicht wurden, und das französische Referenzsystem entsprechend angepasst.

Erfolgskriterien

Das RGAA 4 umfasst die 17 neuen Erfolgskriterien, die mit den WCAG 2.1 eingeführt wurden. Diese Ergänzungen ermöglichen eine bessere Berücksichtigung der Bedürfnisse von Nutzern mit Behinderungen auf mobilen Geräten, mit Kriterien in Bezug auf die Ausrichtung des Bildschirms, komplexe Gesten oder auch die Zoomfunktion. Der Referenzrahmen berücksichtigt auch stärker kognitive Beeinträchtigungen und den Bedarf an verbesserter visueller Barrierefreiheit, insbesondere durch Textabstände oder Kontraste. Alle RGAA-Kriterien sind nun explizit mit ihren Entsprechungen in den WCAG verknüpft. Dies erleichtert die Lesbarkeit des Referenzrahmens und die Interoperabilität mit internationalen Referenzrahmen.

Besondere Aufmerksamkeit für dynamische Komponenten

Mit dem Aufkommen moderner Schnittstellen (JavaScript, SPAs, Modals, Slider usw.) führt das RGAA 4 strengere Anforderungen für interaktive Komponenten ein. Ziel ist es, eine flüssige Navigation mit der Tastatur, eine korrekte Verwaltung der ARIA-Rollen sowie eine konsistente Interpretation durch Bildschirmleseprogramme zu gewährleisten. 

Modulare Fenster, Dropdown-Menüs, Karussells und dynamische Benachrichtigungen werden nun ausführlicher getestet. Diese Entwicklung stellt sicher, dass reichhaltige Schnittstellen auch in komplexen Webumgebungen für alle zugänglich bleiben.

Neue Dokumentation und zugehörige Tools

Die Veröffentlichung des RGAA 4 ging mit einer vollständigen Überarbeitung der Dokumentation einher. Jedes Kriterium ist nun mit präzisen Einzeltests, konkreten Beispielen und dokumentierten Sonderfällen verknüpft. Dieser Ansatz fördert ein besseres Verständnis der Anforderungen sowohl für Entwickler als auch für Auditoren oder UX-Designer.

Ergänzend stehen praktische Tools wie Audit-Checklisten, Muster für Konformitätserklärungen und Best-Practice-Leitfäden zur Verfügung. Diese Dokumentation soll die Barrierefreiheit operativer und einfacher in Webprojekte integrierbar machen.

 

Im Fokus: Sind CAPTCHAs barrierefrei?

Ein CAPTCHA (Completely Automated Public Turing test to tell Computers and Humans Apart) ist ein gängiges Verfahren, um menschliche Nutzer von Robotern zu unterscheiden.

Die meisten herkömmlichen CAPTCHAs weisen jedoch erhebliche Probleme hinsichtlich der Barrierefreiheit auf, da sie für sehbehinderte oder blinde Menschen oft unlesbar und für Nutzer mit kognitiven oder motorischen Einschränkungen hinderlich sind.

Ihr Verwendung verstößt häufig gegen die RGAA-Kriterien. Besonders traditionelle CAPTCHA-Anbieter wie Google reCAPTCHA oder hCaptcha nutzen zur Verifizierung der Menschen visuelle und manuelle Bilderkennungsaufgaben.

Friendly Captcha: eine RGAA-konforme Lösung

Friendly Captcha ist eine moderne Alternative zu traditionnellen CAPTCHAs, die die RGAA-Kriterien erfüllt. Anstelle einer herkömmlichen Benutzerinteraktion (Klicken auf Bilder, Eingabe von Text usw.) verwendet diese Lösung ein unsichtbares kryptografisches Rätsel, das im Hintergrund gelöst wird, während der Benutzer ganz normal mit der Seite interagiert.

Friendly Captcha wurde von Anfang an so konzipiert, dass es mit den Barrierefreiheitsstandards (RGAA, BFSG, WCAG) kompatibel ist. Es erfordert keine komplexen Interaktionen seitens des Benutzers. Die Überprüfung erfolgt still und transparent, was den Anforderungen eines barrierefreien Internets entspricht.

Um die Barrierefreiheit Ihrer Website oder App kostenlos und mit nur einem Klick zu überprüfen, hat Friendly Captcha den WCAG Checker entwickelt. Mit diesem Online-Tool können Sie überprüfen, ob Ihre Website barrierefrei ist.

Ist Ihre Website barrierefrei?
Mit dem WCAG-Checker von Friendly Captcha können Sie Ihre Website ganz einfach auf Barrierefreiheit überprüfen. Erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um Ihre Website WCAG-konform und barrierefrei zu gestalten.​

WCAG vs. RGAA: Was sind die Unterschiede und Zusammenhänge?

Die WCAG (Web Content Accessibility Guidelines) sind internationale Richtlinien für die Barrierefreiheit von Webinhalten, die vom W3C (World Wide Web Consortium) im Rahmen der WAI-Initiative entwickelt wurden. 

Sie bieten bewährte Praktiken zur Verbesserung der Webzugänglichkeit, sind jedoch nicht verpflichtend, es sei denn, ein Land integriert sie in seine Gesetzgebung. Im Gegensatz dazu ist das RGAA die französische Umsetzung der WCAG, die eine verbindliche und operationale Anpassung für Frankreich darstellt. Während die WCAG allgemeine Empfehlungen bieten, enthält das RGAA präzise Kriterien, Tests und Audit-Raster, die für die französische Gesetzgebung maßgeblich sind.

Ein Website muss sowohl die WCAG-Standards als auch die spezifischen Anforderungen des RGAA erfüllen, um konform zu sein, insbesondere für öffentliche Einrichtungen in Frankreich, die andernfalls mit Sanktionen rechnen müssen.

RGAA und European Accessibility Act: Auf dem Weg zu einer europäischen Barrierefreiheit

Das Inkrafttreten des European Accessibility Act im Juni 2025 markiert einen entscheidenden Schritt: Barrierefreiheit wird EU-weit zur Pflicht und gilt künftig für zahlreiche Dienstleistungen des privaten Sektors, darunter E-Commerce, Online-Banking und audiovisuelle Plattformen. 

Dieser neue Rahmen geht über öffentliche Websites hinaus und bekräftigt die Barrierefreiheit als wichtiges gesellschaftliches Anliegen, das Inklusion, Innovation und Verantwortung miteinander verbindet. 

In diesem Zusammenhang muss sich die RGAA anpassen, um den europäischen Anforderungen weiterhin gerecht zu werden und den Übergang zu einer universelleren digitalen Umgebung weiter voranzutreiben.

Fazit: Digitale Barrierefreiheit und RGAA für ein inklusives Internet

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das RGAA (Référentiel Général d’Amélioration de l’Accessibilité, Allgemeiner Referenzrahmen für die Verbesserung der Barrierefreiheit) ein wesentlicher Rahmen für die Gewährleistung der digitalen Barrierefreiheit öffentlicher Dienste in Frankreich ist.

Mit der Weiterentwicklung der RGAA-Versionen, insbesondere der Versionen 3 und 4, wird die Konformität von Websites und Anwendungen klarer, strukturierter und an moderne Technologien angepasst. Das RGAA ist nicht nur ein gesetzlicher Rahmen, sondern ein echter Hebel, um eine inklusive und barrierefreie digitale Erfahrung für alle zu gewährleisten, insbesondere für Menschen mit Behinderungen.

Die Einführung des RGAA ist nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung, sondern verbessert auch die Benutzererfahrung und stärkt das Image der Organisationen. Eine barrierefreie Website kommt allen Nutzern zugute, optimiert die Suchmaschinenoptimierung (SEO) und entspricht internationalen Standards wie den WCAG. Um Sie dabei zu unterstützen, stehen Ihnen auf der offiziellen Website der Regierung kostenlose Ressourcen und Tools zur Verfügung.

Daher ist es unerlässlich, dass alle Akteure im Internet, seien es öffentliche Verwaltungen oder private Dienstleister, sich für digitale Barrierefreiheit einsetzen, um zu einem inklusiveren Internet beizutragen.

FAQ

Das RGAA ist von wesentlicher Bedeutung, da sie die digitale Barrierefreiheit öffentlicher Dienste in Frankreich regelt. Sie gewährleistet, dass alle Bürger, einschließlich Menschen mit Behinderungen, Online-Inhalte navigieren, verstehen und mit ihnen interagieren können. Es handelt sich um eine gesetzliche Verpflichtung, die sich aus dem Gesetz vom 11. Februar 2005 über die Gleichberechtigung ergibt. Die Nichteinhaltung des RGAA kann zu Sanktionen, Rechtsmitteln oder Beschwerden wegen digitaler Diskriminierung führen.

Die WCAG (Web Content Accessibility Guidelines) sind internationale Standards, die vom W3C definiert wurden. Das RGAA sind deren Anpassung an den französischen Rechtsrahmen. Sie übernehmen die Grundprinzipien der WCAG (wahrnehmbar, nutzbar, verständlich, robust) und bieten gleichzeitig konkrete und anwendbare Tests für Projektteams. Das RGAA sind somit sowohl in Frankreich rechtsverbindlich als auch für Web-Fachleute verbindlich.

Das RGAA gilt für alle Webtechnologien, die bei der Gestaltung einer Website oder einer Anwendung verwendet werden. Dazu gehören:

  • HTML5, CSS, JavaScript,

  • ARIA (Accessible Rich Internet Applications),

  • SPAs (Single Page Applications) sowie dynamische Komponenten wie Modale, Slider, Dropdown-Menüs usw. Sie berücksichtigt auch die Integration von Inhalten Dritter und die Anforderungen an die mobile Barrierefreiheit.

Ja. Seit 2019 müssen Organisationen, die der Barrierefreiheitspflicht unterliegen, eine Konformitätserklärung veröffentlichen, andernfalls drohen Verwaltungsstrafen. Die Regulierungsbehörde (DGAFP oder CSA, je nach Art der Struktur) kann Geldstrafen verhängen und die Einhaltung der Vorschriften verlangen.

Über die Sanktionen hinaus schadet eine schlechte Barrierefreiheit jedoch dem Image, der Nutzerzufriedenheit und der Suchmaschinenoptimierung (SEO).

Angesichts der zunehmenden Cybersicherheits-Bedrohungen müssen Unternehmen alle Bereiche ihres Geschäfts schützen. Dazu gehört auch der Schutz ihrer Websites und Webanwendungen vor Bots, Spam und Missbrauch. Insbesondere Web-Interaktionen wie Logins, Registrierungen und Online-Formulare sind zunehmend Angriffen ausgesetzt.

Um Web-Interaktionen auf benutzerfreundliche, vollständig barrierefreie und datenschutzkonforme Weise zu sichern, bietet Friendly Captcha eine sichere und unsichtbare Alternative zu herkömmlichen CAPTCHAs. Es wird von Großkonzernen, Regierungen und Startups weltweit erfolgreich eingesetzt.

Sie möchten Ihre Website schützen? Erfahren Sie mehr über Friendly Captcha "

Schützen Sie Ihr Unternehmen vor Bot-Angriffen.
Kontaktieren Sie das Friendly Captcha Enterprise Team, um zu erfahren, wie Sie Ihre Websites und Apps vor Bots und Cyberangriffen schützen können.